Achtung: Legionellen im Sommer
„Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.“ Dieses Sprichwort könnte in Sachen Legionellen in den kommenden Monaten zutreffen.
In vielen Schulen, Kindergärten, Außenanlagen und anderen Einrichtungen sind derzeit die Wasserversorgungsanlagen im „Urlaubsmodus“, oder anders gesagt: Es wird wenig Wasser durch die Leitungen gespült. Und stehendes Wasser kann gefährliche Keimentwicklungen fördern.
Gebäude- und Anlagenverantwortliche und damit HausmeisterInnen sind jetzt ganz besonders gefordert, die gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug ‚Trink- und Brauchwasser-Anlagen‘ einzuhalten. Auf das Thema Legionellen wollen wir in diesem Beitrag besonders eingehen. Es sollte nicht soweit kommen, dass die Kommunen nach oder mit Corona auch noch ein Legionellen-Problem haben.
Warum stellen Legionellen ein Problem dar?
Der Name Legionella leitet sich ab von der sogenannten Legionärskrankheit. Im Nachgang eines Kriegsveteranentreffens in Philadelphia im Jahr 1976 waren 181 überwiegend ältere Personen an einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung erkrankt, von denen 36 Personen verstarben. Dies hat intensive Forschungen nach sich gezogen. 1977 wurde dann das stäbchenförmige Bakterium Legionella von amerikanischen Forschern entdeckt.
Legionellen hat es immer schon gegeben. Werden diese beim Trinken aufgenommen, gehen diese den üblichen Verdauungsweg und werden wieder ausgeschieden. Gefährlich sind Legionellen dann, wenn sie über Verdunsten, Vernebeln, Zerstäuben oder Ähnliches in die Atemwege gelangen und über die Atemwege in der Lunge aufgenommen werden.
Wo werden Legionellen zum Problem?
Legionellen kommen überall im Wasser vor. Problematisch wird es, wenn sie die für das Wachstum erforderlichen Temperaturen vorfinden. Dies geschieht zum Beispiel in Trinkwasserinstallationen in Gebäuden, wenn Warmwasser nicht ausreichend erwärmt wird oder Kaltwasser zu warm in der Trinkwasserleitung steht. Bei längeren Standzeiten – aufgrund geringer Wasserentnahme – können sich die Legionellen explosionsartig vermehren und werden dann zum Beispiel beim Duschen oder wenn eine sonstige Vernebelung stattfindet, zur echten Gesundheitsgefahr für die Nutzer.
Gesetzliche Vorgaben
Seit 2011 wurden die Legionellen als verpflichtender Untersuchungsparameter für Trinkwassererwärmungsanlagen verpflichtend eingeführt. Voraussetzung ist, dass es sich bei der entsprechenden Einrichtung um eine gewerbliche oder öffentliche Anlage / Tätigkeit handelt. Entscheidend ist, ob Duschen oder sonstige Anlagen zur Vernebelung vorhanden sind. Labore haben eine Meldepflicht, wenn eine erhöhte Keimkonzentration im Trinkwasser festgestellt wird.
Jetzt ist es wichtig, die Wasserleitungen durchzuspülen. Am besten denken Sie als Hausmeister/in regelmäßig daran, um einer Keimentwicklung erfolgreich vorzubeugen.