Helme gehören zu den bekanntesten Schutzmöglichkeiten bei der Arbeit, aber es gibt auch anderes.

Sicherheit: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!

Ein Fall für die Berufsgenossenschaft. Wenn man diesen Satz hört, schwingt nicht selten einen Unterton oder der Gedanke mit: „Der ständige Wachposten.“ Dabei ist diese Einrichtung sehr erfolgreich zum Schutz von Arbeitsnehmern tätig: Trotz stetiger Steigerung der Arbeitsleistung gibt es weniger Arbeitsunfälle.

Was wie eine selbstverständliche Entwicklung anmutet, ist in Wirklichkeit eine sehr differenzierte, kleingliedrige und permanente Fleißaufgabe. An zig-tausenden Arbeitsplätzen, Geräten und Maschinen wurden in den vergangenen Jahren Unfallgefahren und somit Schwachstellen erfasst und dann Ingenieuraufträge zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und Reduzierung der Schadenspotenziale gestartet.

 

Die Ergebnisse: Zusatz-Einrichtungen, die Menschen schützen, zum Beispiel vor:

  • Handverletzungen bei Säge-, Stanz- und Bohrarbeiten
  • Blendwirkungen, Augenverletzungen bei Schweiß-, Schleif- und Polierarbeiten
  • Hörschäden bei Maschinen-, Geräte- und Sprengarbeiten
  • Fußverletzungen durch Sicherheitsschuhe auf Baustellen und Stapelarbeiten und vieles mehr

 

Auch bei Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen, in Sozial- und Pflegeberufen – überall wirken Schutzmaßnahmen. Sie werden zwar oft als hinderlich oder lediglich als Kostenpunkt  gesehen, doch in der Langzeitwirkung schützen sie Menschen und reduzieren Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle. Der Positivnutzen ist unermesslich!

Unter der Überschrift „Arbeitsschutzrecht“ sind EU-Verordnungen und -Richtlinien, staatliche Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln entwickelt und verankert. Aber auch die Berufsorganisationen und insbesondere die Berufs-Genossenschaften haben einen großen Anteil an der Erfolgsgeschichte, dass Unfälle und Krankheiten im Arbeitsleben reduziert werden.

 

Da unsere Hände ständig in Gebrauch sind – auch bei sehr gefahrvollen Aufgaben – sind Handschuhe der beste Schutz gegen Verletzungen.

 

Unterweisungen ernst nehmen

Fachleute müssen bereichsspezifische Vorschriften kennen, einhalten und zugewiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im notwendigen Umfang über diese Vorschriften, Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln und Betriebsvorschriften informieren. Wer dies nicht tut und  Unterweisungen vernachlässigt, vielleicht sogar vorsätzlich unterlässt, der bewegt sich in einem strafrechtlich relevanten Rahmen und damit in einem sehr hohen Risiko für die eigene Existenz. Wer Verantwortung für andere trägt, muss diese Aufgaben erfüllen.

 

Alle Fachleute sollten die Vorschriften in ihrem jeweiligen Fachgebiet kennen. Hier nur ein paar Beispiele beziehungsweise Themenbereiche, die auch erklären, weshalb Facharbeiter mehr leisten müssen als Hilfs- und Handlangerdienste:

  1. Fahrerlaubnisse / Führerschein im Straßenverkehr
  2. Gefahrstoffverordnung, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter etc.
  3. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
  4. Produktsicherheit, Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Gerätesicherheit
  5. Dokumentations-, Einweisungs- und Auskunftspflichten

 

In den vorgeschriebenen Unterweisungen und Jahresunterweisungen werden Grundkenntnisse zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzelner Arbeits- und Aufgabenbereiche vermittelt. Der Blick auf Gesetze und Verordnungen, deren Änderungen beziehungsweise präzise Auslegung auch mit den Auswirkungen aus der neueren Rechtsprechung wird geschärft.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein persönlich ausgestelltes Zertifikat und damit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz wichtiger Bestandteil der Arbeitsplatzgestaltung sind.

 

Risiken reduzieren

Unfälle und Berufskrankheiten werden nie vollständig vermieden werden können, aber durch die Einhaltung der Fürsorgepflichten für zugewiesene Arbeitskräfte können Risiken reduziert werden für alle Beteiligten (Mitarbeiter, Personen im Umfeld der Arbeitsaktivitäten, Betriebs- und Geschäftsverantwortliche).

 

Fragen zur Grundunterweisung beantworten wir Ihnen gerne auf Anfrage an: info@vums.de


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20. April 2021


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