Das Langzeitgedächtnis
Ordnung ist das halbe Leben – das gilt auch im Hausmeister-Alltag
Inventarverzeichnisse, Grundrisse und Bedienungsanleitungen sollten ordentlich abgelegt werden. Das Notfall-Ordner-System für Hausmeister dient Ihnen bei alltäglichen Fragen als Langzeitgedächtnis.
Gemeinde-Eigentum ist gemeinschaftliches Eigentum! Daraus ergeben sich zwangsweise die gefühlten Betriebsaufsichten und Besitzanteile aller Bürgerinnen und Bürger. Wenn alles gut abläuft, wird man hiervon kaum etwas spüren. Wenn aber Versäumnisse in die Öffentlichkeit kommen, dann ist es wie beim Fußball: Die besten Trainer und Spielführer sitzen daheim auf dem Sofa! Alle meinen, dass die Verwaltung und der Betrieb von öffentlichem Eigentum besser gemacht werden könnte.
Nachfolgend zeigen wir einige Beispiele auf, bei denen mangelnde Dokumentation zum Teil sogar zu wirtschaftlichem Schaden geführt hat:
- Bilder wurden nicht als Gemeindeeigentum gekennzeichnet und im Inventarverzeichnis geführt. Ein Diebstahl wurde erst spät entdeckt, und dann konnte der materielle Schaden nur ungenau bewiesen werden.
- Fehlende Bedienungsanweisungen und Ersatzteillisten führten zu einer Kette von Mängeln im Winterdienst – das (neue / Ersatz-) Personal war schlicht und einfach mit dem zur Verfügung stehenden Geräten und Fahrzeugen überfordert / nicht eingewiesen.
- Eine Baumrodung auf einem Schulhof hat Ärger verursacht, weil übersehen wurde, dass das Grundstück nur (allerdings schon seit über zehn Jahren) gepachtet war und Baumrodungen im Pachtvertrag als nicht zulässig bezeichnet wurden.
- Über Jahre hinweg hat der Bauhof den Ölabscheider vor der Fahrzeughalle weder gewartet noch gereinigt. Als dann bei einer Fahrzeugwäsche mit Ölrückständen verunreinigtes Abwasser in den nahegelegen Bach floss, wurden Bauhofleiter und Bürgermeister gerichtlich belangt.
- Eine Grunddienstbarkeit / ein Überfahrtrecht in einem Teil eines Schulhofes zu Gunsten eines Gewerbebetriebes für Einzelfälle (Reparaturen, Umbauten) wurde nicht beachtet, als bei Umbauarbeiten an der Schule der Baustellen-Bedarf (Kranen, Baumaterial, Bauwagen u.a.) auf dem Überfahrtbereich ohne Zustimmung des dahinterliegenden Gewerbebesitzers abgestellt wurden. Durch ungünstige Umstände mussten dann Reparaturarbeiten am Gewerbegebäude erst zeitlich verschoben und dann verteuert umgesetzt werden. Die Gemeinde musste Schadenersatzansprüche bedienen.
Damit das Langzeit-Gedächtnis erhalten und in Erinnerung bleibt, hält das NOS die Rubrikbereiche in Ordner II mit den Ziffern II 1 ff. vor.
Die Einteilung der Rubriken im Ordner II 1 ff:
II 1 Inventarverzeichnisse – getrennt nach Hausmeister-Ausstattung und Fachausstattung
II 2 Bestandspläne, Schaltpläne, Leitungspläne, Grundrissplan der Gesamtanlage etc.
II 3 Wartungs-, Garantie- und Gewährleistungsregelungen, Vorschriften
II 4 Bedienungsanleitungen
II 5 Kundendienst-Anschriften und aktuelle Protokolle
II 6 Schlüssel-Verzeichnis
II 7 ff. Spezialvorschriften für individuelle Bereiche in Registern eintragen für Bereiche wie:
- Betriebsaufsichten
- Bäder
- Sporthallen
- Szenenflächen, Spielbühnen, Kulissen, Vorhänge, Beleuchtung, Akustik
- Effekte-Inventar etc.
- Hebebühnen, Arbeitsbühnen
- Wasseraufsicht
- Chemikalienaufsicht
- Nutzungsvorgaben für Schulen, Kindergärten, Vereine usw.
Mit dem ‚Notfall-Ordner für Gebäude- und Betriebssicherheit‘ können Sie in allen Gebäuden und Anlagen ein einheitliches Ablage- und Findsystem platzieren. Sie organisieren damit die Mitarbeiterführung und Sicherheit für Personen, Gebäude, Anlagen und Ausstattung nach aktuellem Standard. Personal-Wechsel und deren Einweisung wird nach Vorlage möglich und zu einem Qualitätssigel für Ihre Arbeit!
Bei Fragen stehen Ihnen die Experten von www.hausmeister-infos.de gerne zur Verfügung.
Schicken Sie uns eine Mail an info@hausmeister-infos.de!