Die Kennzeichnungspflicht von Waren ist Sache der Hersteller – der Umgang ab Warenübernahme ist Sache der Personen, denen per Arbeitsvertrag oder Dienstanweisung der Umgang mit diesen Stoffen übertragen ist.

4. August 2020

Vorsicht im Umgang mit Gefahrstoffen!

Giftig, ätzend oder leicht entzündlich – welches Symbol kennzeichnet welchen Gefahrstoff? Das sollte das Fachpersonal in öffentlichen Einrichtungen unbedingt wissen.

Zugegeben, dem Hausmeister wird im Alltag vieles abverlangt. Neben handwerklichen und organisatorischen Fähigkeiten braucht er auch viel theoretisches Fachwissen. Dazu zählt auch das Wissen rund um die Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Denn wenn das Fachpersonal nicht durchblickt, kann es zu schwerwiegenden Folgen für Mensch und Natur kommen. Umweltverstöße durch Fehler bei der Lagerung, Überwachung, der Einsatzvorbereitung oder beim Einsatz von Chemikalien können tödlich für Lebewesen aller Art (Pflanzen, Tiere, Menschen) sein oder deren Leben für lange Zeit beeinträchtigen. Wer hier strafrechtlich belangt wird oder schadenersatzpflichtig wird, der hat eine schwere Bürde zu tragen!

 

Die Kennzeichnungspflicht von Waren ist Sache der Hersteller – der Umgang ab Warenübernahme ist Sache der Personen, denen per Arbeitsvertrag oder Dienstanweisung der Umgang mit diesen Stoffen übertragen ist. Fehlen hierfür die Regeln – auch eine mehrmals praktizierte Vorgehensweise kann eine Regel sein –, sind Betriebsleitung beziehungsweise Geschäftsleitung voll umfänglich in der Verantwortung. Was müssen Hausmeister, Bauhofleiter und vergleichbare technische Personalfachkräfte über Gefahrstoffe wissen?

 

  1. Grundwissen über die Gefahrsymbole, Gebotszeichen, Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, Warnzeichen und Verbotszeichen: Dazu zählt auch das Wissen, dass das Einatmen, Berühren oder Sinnes-Wahrnehmungen (Gehör-, Sicht-, Kombinations-Wahrnehmungen etc.) erst nach Jahren mit schwerwiegenden Langzeitwirkungen registriert werden. Auch Schadensbilder durch falsche Lagerung, Anwendung oder Entsorgung werden oft nicht sofort bemerkt, sondern treten manchmal plötzlich an völlig anderen Stellen wie in der Kläranlage oder in einem Gewässer auf. Die Schädigungen im Grundwasser- und Erdbereich sind oft nicht reparabel und mit lange anhaltenden schädlichen Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, an Bauten und Geräten verbunden.

 

  1. Sicherheitsdatenblätter müssen für alle Gefahrstoffe vorhanden und geordnet abgelegt sein, damit sie im Schadensfall (Bedarfsfall) schnell und vollständig zur Verfügung stehen. Das Warten, bis der Akku beim Handy aufgeladen, eine Netzverbindung zur Speicherablage oder eine verantwortliche Person gerufen ist, kann Menschenleben gefährden und fatale Folgen für alle Verantwortlichen nachziehen. Nicht falsch verstehen – eine totale Sicherheit gibt es nicht. Aber es gibt Vorschriften, die eingehalten werden und anwendbar sein müssen, auch im Ernstfall!

 

  1. Betriebsanleitungen sind Dokumente, die gelesen und griffbereit aufbewahrt werden müssen. Insbesondere die Sicherheitshinweise im ersten Teil des Dokuments enthalten wichtige Informationen, um Gefährdungen zu vermeiden, die von Arbeitsmitteln wie Maschinen und Geräte ausgehen. Oft bringen  Hersteller Hinweiszeichen auf den Geräten an, die den Nutzern nicht bekannt sind. Ein Blick in die Betriebsanleitung genügt – dort sind alle verwendeten Zeichen erklärt.

 

 

Maßnahmenhierarchie

Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber die Rangfolge der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen beachten. Die höchste Wirkung wird erzielt, wenn die Gefährdung an der Quelle beseitigt wird.

 

Die Gefährdung an der Quelle beseitigen

  • Substitution (Ersatz): Suche nach ungefährlicherem Ersatzprodukt, Suche nach emissionsärmerem Verwendungsverfahren, Geräte mit geringerer Lärmbelästigung, Abgasbelastung usw.
    Kann die Gefahr an der Quelle nicht beseitigt werden, müssen technische Maßnahmen zur Gefahrvermeidung geprüft werden.
  • Technische Schutzmaßnahmen: räumliche Trennung zwischen Mensch und Gefahr, Lüftung und Absaugung, Gefahrstoffschrank, Schutzbügel, Schutzgitter
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Arbeitszeitbeschränkungen, Änderung von Arbeitsabläufen, getrennte Aufbewahrung von Schutz- und Arbeitskleidung, Gebinde verschlossen aufbewahren, nur benötigte Gefahrstoffe bereitstellen (acht Stunden), regelmäßige und organisierte Prüfung von Arbeitsmitteln
    Sind organisatorische Maßnahmen nicht möglich, ist zu prüfen, ob die Gefährdungen durch persönliche Schutzausrüstung vermieden oder reduziert werden kann.
  • Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) wie Handschutz, Augenschutz, Atemschutz, Sonnenschutz oder Schutzweste
  • Qualifikation der Beschäftigten: Sind alle vorgenannten Maßnahmen nicht möglich / nicht ausreichend, muss mindestens die Qualifikation des Personals verbessert werden
  • Schulungen, Unterweisung.

 

Gefahrstoffe müssen verschlossen und sachgemäß in dafür geeignete Behälter und Flaschen aufbewahrt werden. Anderenfalls - so wie hier - können giftige, ätzende oder anderweitig gesundheitsgefährdende Dämpfe und Flüssigkeiten entweichen.

Gefahrstoffe müssen verschlossen und sachgemäß in dafür geeignete Behälter und Flaschen aufbewahrt werden. Anderenfalls – so wie hier – können giftige, ätzende oder anderweitig gesundheitsgefährdende Dämpfe und Flüssigkeiten entweichen.

 

Lagerung von Gefahrstoffen

  • Auffangwanne für flüssige Stoffe
  • in Originalbehältnissen lagern
  • nur so viele Gefahrstoffe am Arbeitsplatz bereitstellen, wie in acht Stunden verarbeitet werden können
  • Zusammenlagerverbot beachten
  • Getrennt von Lebens- und Futtermitteln lagern
  • ab 50 Kilogramm spezielle Lagerräume (Gefbu – Gefährdungsbeurteilung)
  • entzündbare Flüssigkeiten in F 30-Räumen/-Schränken lagern
  • Lagerung grundsätzlich in einem abschließbaren, separaten Raum oder Schrank
  • Zugang nur für Befugte
  • Gefahrenhinweise anbringen
  • Persönliche Schutz-Ausrüstung (PSA) bereitstellen (Angaben stehen in den Sicherheitsdatenblättern)

Achtung: Gefahrstoffe dürfen nicht in Verkehrswegen, in Pausenräumen, in Treppenhäusern oder in Aufzugnähe gelagert oder abgestellt werden.

 

Gefahrstoffe müssen immer in dafür vorgesehenen Originalbehältnissen und verschlossen in Schränken lagern. Nur wenn sie vorübergehend benötigt werden (wie in Versuchslaboren), dürfen sie auch mal zugänglich stehen. Dennoch müssen solche Räumlichkeiten gut gesichert und nur für geschultes Personal zugänglich sein.

Gefahrstoffe müssen immer in dafür vorgesehenen Originalbehältnissen und verschlossen in Schränken lagern. Nur wenn sie vorübergehend benötigt werden (wie in Versuchslaboren), dürfen sie auch mal zugänglich stehen. Dennoch müssen solche Räumlichkeiten gut gesichert und nur für geschultes Personal zugänglich sein.

 

  1. Typische Gefahrstoffe in technischen Betriebseinheiten
  • Gefahrstoffe in Verbindung mit der Fahrzeugtechnik:
    Kraftstoffe, Mineralöle, Schmierstoffe, Kühlerflüssigkeit und Batteriesäure, Dieselmotor-Emissionen und andere Rauch- und Abgasemissionen, die bei Reparaturen, Reinigung, Probeläufen und Betrieb von Fahrzeugen, wie Kehr- und Winterdienstgeräten, Mäher und anderen Schneidewerkzeugen auftreten.
  • Gefahrstoffe im Außeneinsatz:
    Streustoffe für den Winterdienst, Bitumen, Markierungsfarben, Zement und mineralischer Staub, Düngemittel und Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung.
  • Gefahrstoffe bei Abbruch-, Umbau-, Reparatur- und Isolierarbeiten.

 

  1. Sonstige Gefahrstoffe in Werkstatt und Betriebshof:
    wie Farben, Lacke, Lösemittel, Epoxidharze und Abbeizmittel.

 

  1. Definition von Gefahrstoffen:
    Als Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten Stoffe und Gemische (Produkte), die ein oder mehrere „Gefährlichkeitsmerkmale“ aufweisen: Sie sind zum Beispiel giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich.
    Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen.
    Gefahrstoffe werden durch ihre gefährlichen Eigenschaften beschrieben. Erst wenn diese bekannt sind, kann man sich durch geeignete Schutzmaßnahmen gegen diese Gefährdungen schützen.

 

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag:

Feuer und Flamme für die neuen Piktogramme

 

Unser Experten-Team der Hausmeister-Infos zeigt in Seminaren regelmäßig einzelne Beschilderungs-Rechte und -Pflichten rund um dieses Thema auf. Weitere Infos über den Inhalt der Veranstaltungen und Seminartermine erhalten Sie nach Anfrage unter info@hausmeister-infos.de

 

 

 


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