17. Januar 2020

Gute Frage: Aushang erforderlich?

Ein Teilnehmer unserer Hausmeister-Seminare kontaktierte uns kürzlich mit der folgenden Frage:

Alle reden davon, Bürokratie abzubauen, um Prozesse zu vereinfachen. Im Alltag haben Hausmeister manchmal eher das Gefühl, dass fast wöchentlich neue Vorschriften und Aufgaben dazukommen.
Eine aus meiner Sicht völlig unnötige Vorschrift ist der Aushang des jeweils gültigen Bestuhlungsplans.
Wir haben einen Bestuhlungsplan für Reihenbestuhlung und einen Bestuhlungsplan für Tisch-/Stuhl-Garnituren mit jeweils maximaler Auslastung. Das müsste doch reichen, wenn jeder Veranstalter weiß, dass er diese Bestuhlung nicht überschreiten darf. Weniger Stühle sind doch sicherlich nicht das Problem.
Also warum braucht es diese Pflicht zum Aushang des jeweiligen Bestuhlungsplanes?

 

Antwort des Hausmeister-Infos-Teams:

Der Aushang des Bestuhlungsplans bietet den Rettungskräften im Ernstfall eine wichtige Hilfestellung.
Es gab schon mehrfach die Situation, dass ein Veranstaltungsraum in kürzester Zeit nicht nur dunkel sondern auch mit Rauch durchzogen war. Deshalb ist es notwendig, dass Rettungskräfte möglichst schnell einen Überblick über die Räumlichkeiten haben. Das dient dem eigenen Schutz und ist für eine schnelle Rettung von Personen im Raum, auf der Bühne, in den Verkaufsbereichen etc. unverzichtbar.
Bekanntlich kommen bei einem Brand deutlich mehr Personen durch Rauch als durch die Flammen zu Schaden. Jede Sekunde Verzögerung erweitert die Gesundheitsgefahren für Betroffene.

Die alarmierten Rettungskräfte wissen oft nicht, welcher Veranstaltung gerade läuft und welche Möblierung in einem Raum vorhanden ist.
Oft sind Ausstellungswände, Kuchenbüffet, Info-Stände usw. schön und dekorativ im Raum platziert. Das ist gut, wenn alles planmäßig abläuft, aber es kann im Chaos enden, wenn Panik und Hektik entstehen. Wenn dann Rettungskräfte erst noch den Weg über Stolperfallen finden müssen, dann wird deutlich, welche Vorteile ein Übersichtsplan über die Bestuhlung bietet. Bringen Sie diesen im Bereich Haupteingang deutlich sichtbar – zum Beispiel an der Außenwand bzw. Türe zum Veranstaltungsraum – an.

 

Hier noch ein wichtiger Hinweis zu den Bestuhlungsplänen:

Wann benötigt man einen Bestuhlungsplan?
Dann, wenn alle Versammlungsstätten der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, zum Beispiel:

  • wenn Versammlungsräume einzeln mehr als 200 Personen fassen
  • wenn mehrere Versammlungsräume, die mehr als 200 Personen fassen, den selben Rettungsweg haben
  • alle Anlagen im Freien, die mehr als 1000 Besucher fassen und ganz oder teilweise bauliche Anlagen enthalten
  • Stadien, die mehr als 5000 Personen fassen.

 

 


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