3. Januar 2020

Gute Frage: Schnaps und Co. im Jugendhaus?

Der betroffene Hausmeister wollte von unserem Hausmeister-Infos-Team folgendes wissen:

Jede Woche einmal habe ich zwei Stunden Kontrolldienst (einschließlich kleiner Korrektur- und Instandhaltungsarbeiten) im Jugendhaus.

Die Hausordnung für das Jugendhaus besagt, dass der Ausschank und Verzehr von Getränken mit mehr als 6 % Alkohol nicht gestattet ist.
Zunehmend stelle ich fest, dass in den Abfallbehältnissen und oft auch auf Tischen und Regalen halbleere und leere Flaschen von „harten“ alkoholhaltigen Getränken herumstehen oder liegen.

Das Verhältnis von mir zu den Jugendlichen ist sehr gut, auch im angrenzenden Berufsschulbereich wo ich als zweiter Hausmeister tätig bin. Das gute Verhältnis möchte ich nicht zerstören, aber der zunehmende Alkoholkonsum und die Unordnung im Jugendraum machen mir Sorge.
Was raten Sie mir? Soll ich mir die Jugendlichen vorknöpfen?

Antwort des Hausmeister-Infos-Teams:

Falsche Rücksicht ist hier fehl am Platze, und die von Ihnen beschriebenen zunehmenden Leergutablagerungen zeigen, dass der Weg nicht günstig verläuft.
Wir empfehlen Ihnen, zu handeln.

Das könnten zum Beispiel auch Bilddokumente (Handy-Foto mit Datum und Uhrzeit) sein, die Sie auf dem Dienstweg an ihren Auftraggeber schicken mit dem Hinweis, dass diese Bilder sich regelmäßig wiederholen.
Ergänzen Sie ruhig den Hinweis, dass der Träger des Jugendraumes vermutlich Probleme bekommen könnte, wenn nicht gegengesteuert wird.

Zu ihren Äußerungen ist noch anzumerken: Sich die Jugendlichen selbst vorzuknöpfen, ist kein guter Weg. Die Mitglieder des Jugendraumes sind mit Sicherheit unterschiedlichen Alters. Bei pauschaler Ansprache oder bei zufälliger Einzelansprache ist die Gefahr groß, dass die falschen Personen unter Verdacht geraten.
Aber die bei Ihnen tätigen Jugendbetreuer kennen sicherlich die einzelnen Jugendlichen besser und haben auch vermutlich die Möglichkeit, gezielte und zeitlich begrenzte Hausverbote zu erteilen.


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