27. Dezember 2019

Gute Frage: Handschuhpflicht für Reinigungspersonal?

Ein Hausmeister wollte von unserem Hausmeister-Infos-Team folgendes wissen:

Ich habe eine Person aus meinem Reinigungsteam aufgefordert, beim Reinigen Schutzhandschuhe zu tragen. Sie antwortete: „Nein, wenn ich diese Handschuhe trage, dann schwitze ich an den Händen und bekomme Hautausschlag.“ Wenn dies tatsächlich eintritt, hat eine Schutzvorschrift für die Person negative Konsequenzen. Und es ist außerdem einfacher, auf die Handschuhe zu verzichten, dann entfällt auch die Entsorgung dieses Plastikmülls.
Auf der anderen Seite habe ich einen Hygieneplan, der vorschreibt, dass das Reinigungspersonal im Kindergarten Schutzhandschuhe zu tragen hat. Was soll ich machen? Die Person beim Chef anschwärzen? Das Problem einfach ignorieren?

 

Antwort des Hausmeister-Infos-Teams:

Dieses Problem wurde schon häufiger an uns herangetragen. Dazu möchten wir zunächst ein paar allgemeine Punkte ansprechen:

  1. Die Hersteller von Reinigungsmitteln optimieren ihre Produkte permanent, um Haut- und Atemwegreizungen möglichst vermeiden zu können. Trotzdem reagiert jeder Mensch anders. Allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
  1. Deklarierungspflichtige Stoffe wie Reinigungsmittel haben auf dem Etikett folgende Hinweise:
    a.) Handschutz benutzen (blaues Zeichen mit Handschuhen)
    b.) Schutzhandschuhe verboten (rotes Zeichen mit durchgestrichenen Schutzhandschuhen).
  1. Je nach Art der Reinigungsflächen und Räume kann das Thema Schutzhandschuhe anders aussehen. In einer Schulwerkstätte für Metallbearbeitung, bei der Verwendung von Farben und Lacken oder in Chemieräumen gelten unterschiedliche Vorschriften.
  1. Die Schutz-Interessen für das Personal werden durch die Berufsgenossenschaften wesentlich mitgeprägt. Dort laufen die Fäden von berufsbedingten Krankheiten, Unfällen, Vorverrentung etc. zusammen und dort schrillen die Alarmglocken, wenn gleiche oder ähnliche Belastungskriterien auftreten.
  1. Schutzhandschuhe können mehrere und unterschiedliche Aufgaben erfüllen: zum Beispiel Hautschutz – Materialschutz – Lebensmittelschutz. Mit Schutzhandschuhen sollen auch Kettenreaktionen und negative Vervielfältigung und Verbreitung von Keimen oder Ähnlichem verhindert beziehungsweise reduziert werden.

Nun zurück zu Ihren Fragen:

Da uns keine eindeutigen Vorschriften über das Tragen von Schutzhandschuhen bei Reinigungsarbeiten in Kindergärten, Schulen, Bürgersälen etc. bekannt sind, könnte ein Verzicht auf die von Ihnen erwähnte Vorschrift im Hygieneplan angebracht sein. Klären sie mit dem Urheber des Hygieneplans beziehungsweise mit der Kindergartenleitung, ob das Tragen von Schutzhandschuhen nicht gestrichen werden sollte.

Dann wären

1. bei Arbeiten mit deklarierten Stoffen und dem Hinweisgebot „Schutzhandschuhe tragen“ die Schutzhandschuhe (vielleicht auch aus anderem Material oder mit Baumwolle-Unterziehhandschuhen)
2. das Tragen von Schutzhandschuhen
immer im Entscheidungsbereich des Reinigungspersonals nach eigenem Ermessen.


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