29. November 2019

Gute Frage: Sicherheitsrisiko melden?

Bei Veranstaltungen oder einer jahreszeitlich bedingten Dekoration in öffentlichen Gebäuden ist die Einhaltung der Fluchtwege ein Muss. Ob nun die hübsche Weihnachtsgirlande am Notausgang in der Toilette oder der durch einen imposanten Christbaum verstellte Durchgang an einem Fluchtweg in der Aula – für die Sicherheit gibt es keine Ausnahmen!
Doch das vergisst so manch ein Betreiber von Festen oder Veranstaltungen. Und daher dreht es sich im dritten Teil unserer Serie „Gute Frage“ um dieses Thema.

Kürzlich erreichten die Redaktion die folgenden beiden Leserfragen:

„Eine regional zusammengestellte Gruppe von jungen Künstlern (Musiker, Sportler, Magier) hat unsere Halle (250 Sitzplatze bei Reihenbestuhlung) für einen Varietee-Abend angemietet. Bei der Bestuhlung hat der Sprecher der Gruppe immer direkt bei den seitlichen Notausgängen „Party-Lichteffekte“ mit wechselndem grünem, gelbem, rotem und blauem Licht aufgebaut. Die Notausgänge waren dadurch nur zur Hälfte frei, die andere Hälfte durch die Ständer der Leuchten belegt. Der Sprecher sagte mir, dass durch die Lichteffekte die Notausgänge besser erkannt und deshalb auch schneller durchlaufen werden können. Die Veranstaltung war ein richtig schöner Abend. Aber im Nachhinein bin ich mir nicht mehr sicher, ob es richtig war, dass ich das zugelassen habe. Auch schon deshalb, weil mein Sohn ein Mitglied dieser Künstlertruppe ist. In einem halben Jahr soll wieder ein Varietee-Abend stattfinden. Wie sieht es rechtlich aus? Stimmt das mit dem schnelleren Auffinden der Notausgänge? Falls nein, können sich die Veranstalter auf meine Zustimmung vom letzten Mal berufen? Wäre es besser, wenn mein Sohn nicht in der Gruppe wäre?“

Antwort des Hausmeister-Infos-Teams:

Ein schöner Abend und viele offene Fragen! Folgende Punkte sind hier zu beachten:

  • Die Stände der Leuchten blockieren die Hälfte der Notausgänge – das geht gar nicht! Es ist egal, wie hell, einladend oder auch blendend oder irritierend die Beleuchtung sein mag. Die Notausgänge haben eine vorgegebene Breite, die sich nach dem Baurecht und der Anzahl der Menschen bemisst, die im Ernstfall auf den einzelnen Notausgang angewiesen sein werden. Schließlich sind auch Personen mit Gehbehinderungen, Rollator, Rollstuhl oder einfach auch nur mit momentaner Orientierungs- und Gleichgewichtsschwäche auf den Notausgang in voller Breite angewiesen. Also: Keine Lichtmasten oder Ähnliches im Bereich von Fluchtwegen, Notausgängen – Basta!
  • Sohn war Teil der Künstlergruppe – das ist völlig ohne Bedeutung. Mensch ist Mensch und Fluchtweg ist Fluchtweg. Da spielen die Verwandt- oder Bekanntschaft keine Rolle.
  • Wiederholungsfall – auch das spielt keine Rolle: Der Rechtsgrundsatz „Kein gleiches Recht im Unrecht“ gilt auch hier! Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf gegebene Erlaubnisse oder Vorteile, die an anderer Stelle, zu einer anderen Zeit, gegenüber anderen Personen etc. galten.

Die zweite Frage betrifft einen Christbaum im Schulgebäude:

„Bald ist es wieder soweit: Im Eingangsbereich, also im Flur unserer Schule wird wieder ein Christbaum aufgestellt werden. Bisher hat noch niemand in dieser Flurverengung ein Sicherheitsrisiko gesehen. Unsere Schule hat zirka 400 Schüler, und der betroffene Hauptflur im Erdgeschoss ist zirka drei Meter breit. Der Weg wird im Bereich des Christbaums dann etwa um die Hälfte eingeengt. Im Hausmeister-Seminar wurde das Thema „Freihalten von Fluchtwegen, Fluren etc.“ besprochen. Jetzt habe ich Bedenken, dass der Christbaum beziehungsweise die dadurch entstehende Einengung des Flurs ein Risiko sein könnte. Soll ich die Schulleitung entsprechend informieren?“

Antwort des Hausmeister-Infos-Teams:

Ja, informieren Sie die Schulleitung, dass für den Christbaum ein anderer Platz (vielleicht auf dem Schulhof) gefunden werden muss. Sicherheit geht vor. Und das mit der Einengung des Flurs, der vermutlich Hauptfluchtweg Ihrer Schule ist, verbundene Risiko wird vermutlich auch die Schulleitung nicht übernehmen wollen.


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