15. November 2019

Gute Frage: Darf ich Bestuhlungspläne ändern?

Im Rahmen der Hausmeister-Seminare und per Mail erreichen das Hausmeister-Infos-Team häufig Fragen aus der Praxis, die unsere Kommunalexperten gerne beantworten. In unserer Serie „Gute Frage“ stellen wir regelmäßig ein solches Thema aus der Praxis vor. Diesmal drehen sich unsere Leserfragen um den Bestuhlungsplan.

Vor wenigen Wochen erreichten uns zwei Anfragen zum Thema Bestuhlung.
Die erste Frage lautete:

„Von mir wird erwartet, dass ich für mehr Sitzplätze in der Mehrzweckhalle bestuhle. Bisher wurde für 450 Personen bestuhlt (45 Tische mit je zehn Stühlen). Jetzt soll einmalig für 600 Personen bestuhlt werden. Einen Bestuhlungsplan habe ich jedoch noch nie gesehen. Wie soll ich mich verhalten? Mein Chef sagt nur: „Du machst das schon, du weißt ja, wie das geht!“ Ich aber bin unsicher.“

Antwort des Hausmeister-Infos-Teams:

  • Ein Bestuhlungsplan für eine Mehrzweckhalle (mit Tisch-/Stuhlplätzen) muss vorhanden sein. Vielleicht ist er bei den Baugenehmigungsunterlagen abgelegt. Dieser Plan ist verbindlich.
  • Wenn Sie anders bestuhlen sollen, dann bestehen sie darauf, dass sie hierfür einen Bestuhlungsplan und eine schriftliche Beauftragung mit Unterschrift und Datum benötigen.
  • In den uns bekannten Fällen hatte sich dieses Thema dann immer gelöst. Manchmal wurde neben der Mehrzweckhalle ein zusätzliches Zelt aufgebaut. In anderen Fällen hat man sich den Vorgaben gebeugt.

Zweite Frage:

Ein Veranstalter, der die Halle angemietet hat, legte mir einen Bestuhlungsplan vor. Dieser sieht vor, dass die Tische und Stühle durch sogenannte ‚Brauereitische und -bänke ohne Rückenlehne ausgetauscht werden. Dadurch wird die Zahl der Sitzplätze von 850 auf 1200 erweitert. Die bisher eingeplanten Rettungswege sind alle unverändert im Plan eingezeichnet. Weil die Veranstaltung mit Programm und Feststimmung bereits in zwei Wochen starten soll und dann vom Freitagabend bis zum Sonntagabend durchgeplant ist, bin ich im Zugzwang und bitte um schnellstmögliche Antwort.“

Antwort des Hausmeister-Infos-Teams:

  • Es liegt weder im Ermessen noch im Aufgabengebiet eines Hausmeisters, einen Bestuhlungsplan in dieser Veränderungsform zu genehmigen oder auch abzulehnen.
  • Geben sie den „Kunden-Bestuhlungsplan“ unverzüglich schriftlich auf dem Dienstweg an ihre Vorgesetzten weiter und geben sie eine Mehrfertigung an den Absender mit der korrekten Adresse des Veranstalters. Nur die im Mietvertrag angegebene Kontaktadresse ist auch die richtige Adresse. Damit ein Vorgang korrekt und rechtsbeständig vermittelt werden kann, sind genaue Adress- und Absenderangaben zwingend. Vermerken sie auf der Mehrfertigung, dass alle weiteren Kontakte in dieser Angelegenheit ausschließlich mit der vorgesetzten Dienststelle zu führen sind.
  • Möglicherweise kann sich an einen derartigen Antrag auch ein Schadensersatzantrag vom Veranstalter an den Hallenvermieter anschließen, wenn zum Beispiel auf Grund hoher Vorleistungen (Anmieten von Tisch-/Bankgarnituren, Programmkosten und kalkulierte Eintrittsgelder etc.) anschließen. Also keine mündlichen Aussagen, keinerlei Zugeständnisse – das ist alles Sache der Dienststelle, die über die Vermietung der Halle entschieden hat.

 


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