15. Juli 2019

Dicke Luft? Nein, danke!

In Räumen, in den Menschen wohnen, schlafen, arbeiten oder sich in ihrer Freizeit treffen, braucht es Sauerstoff. Fenster auf, frische Luft rein, ist eine Lösung. Vielleicht verfügt das Gebäude aber auch über eine Lüftungsanlage. Ob mit oder ohne Anlage – die folgenden Punkte sollten Sie beim Lüften beachten.

 

Lüftungsanlagen regelmäßig warten

Damit die Lüftungsanlage ordnungsgemäß funktioniert, ist wie bei der Heizung eine regelmäßige Wartung notwendig. Diese Wartung sollte jährlich von Fachpersonal durchgeführt werden und Funktionskontrolle (ausreichender Luftwechsel) sowie Reinigung umfassen. In Abhängigkeit von der Verunreinigung der Luft, zum Beispiel durch Staub oder Fett, sollten die Filter durchschnittlich etwa zwei bis vier Mal im Jahr gereinigt und etwa einmal im Jahr (bei Bedarf auch häufiger) gewechselt werden. Sonst kann es nämlich auch bei Lüftungsanlagen zu Verkeimung kommen.

 

Mit der Lüftungsanlage lüften und nicht gegen sie

Gibt es eine ventilatorgestützte Lüftungsanlage für das Gebäude, kann auf die Fensterlüftung fast ganz verzichtet werden. Stoßlüftungen sind dann nur noch bei „Feuchtespitzen“ oder hohen Schadstoff- beziehungsweise Geruchsbelastungen erforderlich. Gibt es nur in bestimmten Räumen Lüftungsanlagen (z.B. ein dezentrales Lüftungsgerät oder ein Abluftventilator im Bad), müssen die übrigen Räume wie gewohnt über die Fenster gelüftet werden.

Lüftungsanlagen mit zusätzlichen Funktionen – wie Variation des Luftwechsels mit einem Zeitprogramm oder eine „Partyschaltung“, das heißt, eine einmalige, zeitlich begrenzte Erhöhung des Luftwechsels – können genutzt werden, um die Lüftung an eine individuelle Nutzung anzupassen.

 

Auf Baufeuchte durch verstärktes Lüften reagieren

Baufeuchte kann sowohl im Neubau als auch nach Sanierungen für eine gewisse Zeit auftreten. Entscheidend ist, wie viel Feuchtigkeit beispielsweise bei Putz- und Estricharbeiten in das Gebäude gelangt. Durch die Bauweise bedingt, fällt in massiv errichteten Gebäuden mehr Baufeuchte an als bei Leichtbauhäusern. Die Baufeuchte muss durch verstärktes Lüften aller Räume aus dem Gebäude entfernt werden. Man kann davon ausgehen, dass dies im Neubau (Massivbauweise) nach ein bis zwei Jahren erreicht ist. Für diesen Zeitraum muss der Betreiber mit höheren Heizkosten rechnen.

 

Beim Stoßlüften die Innentüren aufmachen

Der Luftwechsel wird dann wesentlich größer, vor allem dann, wenn Fenster an den gegenüberliegenden Fassaden geöffnet sind (Durchzugslüftung). Zur Entfernung der „Feuchtespitzen“ aus Bad oder Küche durch Lüften ist es jedoch sinnvoll, die Bad- beziehungsweise Küchentür zu schließen, da sich sonst Feuchtigkeit und Gerüche in der übrigen Wohnung verteilen. Nur wenn es keine Lüftungsmöglichkeit im Bad gibt (weder Fenster noch Ventilator), sollte die Tür zu anderen geheizten Zimmern geöffnet und vermehrt gelüftet werden.

 

Auszüge aus: ‚Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen‘ des Bundesumweltamtes


Weitere Themen


Das Bild ist ein Symbolbild zum Thema Öffentliche Einrichtungen, es zeigt einen Markplatz von oben in einer Panoramaperspektive. Eine sehr interessante Aufnahme die aus der Luft aufgenommen wurde, mnan sieht in der mitte eine Statue eine Frauenfigur, drum herum sieht man viele schöne alte Fachwerkhäuser.  

Ein Stück Heimat für die Bürger schaffen

Das kommunale Herz schlägt in öffentlichen Einrichtungen. Dort wo sich Menschen treffen, ist Heimat und wird Heimat vermittelt. Aus diesem Grund ist die Bedeutung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen...

mehr lesen

 

Regelmäßig lüften, bitte!

Dass Innenräume zur Vermeidung von Schimmelpilz regelmäßig gelüftet werden müssen, ist bekannt. Unterschiedliche Nutzer haben sich allerdings unterschiedliche Lüftungsgewohnheiten angewöhnt. Welche Lüftungsart ist zu empfehlen?

mehr lesen

 

Das Hausmeister-Praktikum – Wo geht es denn hier zum Notausgang?

Welche wichtigen Infos aus dem Hausmeister-Alltag vermitteln Sie dem Praktikanten heute? Wie wär’s mit dem Verhalten bei Notfällen in öffentlichen Gebäuden? Gut organisierte Hausmeister haben ein stets aktuelles NOS...

mehr lesen

In einem Schuppen aufbewahrte Giftstoffe  

Nicht zugelassenes Unkrautvernichtungsmittel führt zur Kündigung

Immer wieder erreichen uns Fragen, die die Unterweisung des Hausmeisters betreffen. Wer haftet, wenn er nicht zugelassene Substanzen zum Beispiel bei der Unkrautvernichtung einsetzt und dadurch Schäden entstehen? Darum...

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 1 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren