13. Mai 2019

Von wegen nette Toilette!

Eine defekte Wasserleitung oder ein verstopfter Kanal können dieselbe Folge haben: Hochwasser. Wenn das Wasser im Keller oder in anderen Teilen des Gebäudes steht, ist es mit auspumpen allein nicht getan.

Die Ursachenforschung ist Aufgabe des Hausmeisters, der dann die richtigen Schritte einleiten muss. In unserer Serie über Hochwasser und Überschwemmungen erfahren Sie, wie Sie im Falle welcher Ursache vorgehen sollten. In der heutigen Serie geht es um die Überschwemmung durch Kanalverstopfung.

Die folgende Situation ist keine Seltenheit: Es ist Samstagabend, und in der Gemeindehalle findet ein Konzert mit Bewirtung statt. Die Halle ist mit 400 Personen voll besetzt. Und plötzlich erhält der Hausmeister die Nachricht: In der Damentoilette herrscht Verstopfung!

Nach kurzer Ortsbesichtigung wird deutlich, dass alle Damentoiletten aus hygienischen und abflusstechnischen Gründen nicht weiter nutzbar sind. Ersatztoiletten in einem öffentlichen Raum in zumutbarer Entfernung stehen nicht zur Verfügung. Und nun?

Gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  1. Informieren Sie unverzüglich den Veranstalter, dass nur ein eingeschränkter Toilettenbetrieb möglich ist. Es stehen nur die Herrentoiletten zur Verfügung, diese können auch von den Damen benutzt werden. Bitten Sie um Einstellung des Bewirtungsbetriebs.
  2. Veranstalter und Hausmeister unterzeichnen ein gemeinsames Papier mit dem folgenden Text: Aufgrund der gegebenen Situation sind wir der Überzeugung, dass unverzüglich ein „Reinigungsdienst/Notdienst“ gerufen werden sollte, um die Toiletten möglichst unverzüglich zu reinigen. Über die Kostentragung dieser Notreinigung sollte später von der Gemeindeverwaltung entschieden werden. Diese Entscheidung von der Gemeindeverwaltung wird vom Veranstalter akzeptiert.
  3. Die Besucher werden informiert. Wer mit den Einschränkungen nicht einverstanden ist, kann die Veranstaltung verlassen und bekommt sein Eintrittsgeld wieder zurück.
  4. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten – gegebenenfalls mit der Bitte um ein sofortiges Vorortgespräch für Entscheidungen beziehungsweise um konkrete und sofortige Handlungshilfe.

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