Seilbahnen auf den Spielplätzen - was muss hierbei beachtet werden? Das Bild zeigt eine Seilbahn, die man öfters auf Spielplätzen antrifft. Das Bild wurde symbolisch veröffentlicht für eine Präsentation auf der Informationsseite Hausmeister-Infos. Tipps und Informationen für Hausmeister und Gebäudeverwalter im öffentlichen Dienst und für Facility Management.

26. März 2019

Checken Sie die Seilbahn!

Rauf auf den Teller, und ab geht die Post! Seilbahnen stehen vor allem bei größeren Kindern oft hoch im Kurs. Es überrascht vielleicht, dass wir beim Thema Seilbahnen auf öffentlichen Spielplätzen zunächst auf Lärmbelästigungen eingehen. Doch das ist leider immer wieder ein viel diskutierter Punkt.

 Zunächst ein Praxisurteil vorweg: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Lärmbelästigungen, die auf einem Kinderspielplatz sowohl von Kindern als auch von Spielplatzgeräten verursacht werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen darstellen und in einer direkt angrenzenden Wohnsiedlung geduldet werden müssen. Das Gericht hat betont, dass durch die Beschränkungen bei den Nutzungszeiten (8 Uhr bis 20 Uhr) und bei diesem speziellen Benutzerkreis (Kinder bis 14 Jahre) die beklagte Gemeinde die berechtigten Interessen der Spielplatz-Nachbarn ausreichend berücksichtigt habe.

Und nun zu den Betriebsvorschriften:

  1. Es ist leicht erkennbar, dass Spielplatz-Seilbahnen zum einen mehr Aktionen und Umtriebe und zum anderen auch andere Risikofaktoren beinhalten als zum Beispiel eine Schaukel. Trotzdem sind Unfälle hier nicht häufiger. Das hängt sicherlich damit zusammen, dass der Zugang (das Starten) bei der Seilbahn eine gesteigerte Geschicklichkeits- und einen größeren Kraftaufwand erfordert. Der etwas schwierigere Start mit der Seilrutsche ist Teil des Sicherheitskonzeptes.
  2. Die Stand- und Seilsicherheit ist von großer Bedeutung. Das Gerät sollte von den verantwortlichen Personen gut verankert sein.
  3. Das erkennbar höhere Gefahrenpotential ist auch ein Grund dafür, dass wir auf unseren Spielplätzen so gut wie keine „Eigenkonstruktionen“, aber gut durchdachte und in den Dimensionen sorgfältig ausgewählte, passende und getestete Produkte im Einsatz haben.

Auf was sollte geachtet werden, damit Betreiber und Nutzer der Seilbahn möglichst viel Freude haben?

Gute Seilbahnen zeichnen sich in folgenden Punkten aus:

  • Anzahl und Material der Rollen an der Laufkatze
  • Durchmesser und Anzahl der Litzen beim Drahtseil (Litzen = Anzahl dünner Drähte, die zu einem Seil gedreht wurden)
  • Start- und Lande-Rampe solten installieren sein
  • freie Fahrbahn ohne Stufen und Schwellen, um Stolperfallen zu vermeiden.
  • Die Schienbeine sollten nicht anschlagen, deshalb ist ein sanfter Anstieg der Rampen notwendig. Die Rampe wird nicht im vollen Tempo erreicht.
  • Anschlagsfeder, Bremsfunktion für die Laufkatze – kein abruptes Stoppen aus vollem Lauf, natürliches Auslaufen und Abfedern der Restgeschwindigkeiten.

Prüfpflichten:

  • Mindestens eine Sichtprüfung pro Monat vornehmen, in Kindergärten und Grundschulen sogar wöchentlich.
    Kontrolliert werden Seilbefestigungen – Haltegriffe und Rollen – Seile – Fläche unter der Seilbahn, die Startrampe, die Brems- und Haltebereiche
    … das Prüfergebnis wird protokolliert, z.B.: Es wurden keine Mängel festgestellt … oder … folgende Mängel müssen behoben werden:  …
  • Mindestens vierteljährlich erfolgt eine Intensivkontrolle / Funktionskontrolle, oft als Rüttelkontrolle bezeichnet. Zusätzlich sind die Teile durch persönliches Anfassen, Trage-Seil mit Handschuh in ganzer Länge abgleiten, Rütteln, nach Haltbarkeit, Beweglichkeit, Gefahren vor Fingereinklemmen überprüfen.

Achtung: Wenn in den Betriebsanleitungen Ihres Gerätes oder in Ihrer Dienstanweisung oder Arbeitsplatzbeschreibung zusätzliche Prüfungspflichten aufgeführt sind, gelten auch diese zusätzlichen Prüfpflichten.

 


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