Klare Regeln für die Rutsche
Ob im Hallenbad, auf dem Spielplatz oder im Kindergarten: Die Rutsche ist oft das erste Spielgerät, das von Kleinkindern angelaufen wird. Dort können sich die Kleinen selbstständig austoben und viel Spaß haben. Was Betreiber von Rutschen beachten sollten, erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Es ist schon faszinierend, wie sogar fremde Kinder auf einer Rutsche ganz einfach, schnell und streitfrei miteinander praktizieren: mit gegenseitiger Rücksichtnahme und ganz ohne Zurechtweisung durch Erziehungsberechtigte. Hier wird soziale Kompetenz im Kleinen geübt. Weil die Rutsche so beliebt ist, bieten Hersteller ein großes Sortiment dieses Spielgeräts an: Hangrutschen, Bockrutschen, Tunnelrutschen, Kombirutschen und, und, und. Bei einer Anschaffung und Installation sollten Sie ganz bestimmte Dinge beachten.
Und zwar folgende Punkte:
- Das Rutschende darf bei kurzen Rutschen maximal 20 Zentimeter vom Boden entfernt sein.
- Rutschen mit einer Rutschlänge von mehr als 1,50 Metern dürfen maximal 35 Zentimeter hoch sein. Also kurze Rutsche = geringe Bodenhöhe am Rutschende.
- Rutschen dürfen nicht in den Sandkasten münden. Kinder spielen entweder im Sand oder an der Rutsche.
- Der Zugang zur Rutsche sollte für Eltern und Aufsichtspersonen stolperfrei sein. Öfters eilen besorgte Erwachsene hastig zu den Kleinen und wollen Hilfestellung geben.
- Die Umgebung und bei Hangrutschen der Aufstieg des Spielgeräts sollte so gestaltet sein, dass ein kleiner Regen die Anlage nicht gleich zur schmierigen Piste macht.
- Bei Sonneneinstrahlung sollten sich die Rutschflächen und Handläufe nur wenig erhitzen.
- Wenn mehrere Rutschen zur Verfügung stehen – zum Beispiel auch eine für Kinder mit Behinderung – dann hat dieser Spielplatz ohne großen Aufwand eine höhere Qualität.
- Noch eine Anmerkung zum Rutschaufstieg: Kleinkinder, die mit Großeltern auf dem Spielplatz sind, werden gerne von diesen direkt bis zum Abrutschen begleitet oder sogar getragen. Das ist kann für diese Personen beschwerlich sein. Deshalb auf einen gut erreichbaren Zugang zur Rutsche achten.
Die wichtigen Prüfpflichten
- Mindestens eine Sichtprüfung pro Monat ist Pflicht / in Kindergärten sogar wöchentlich.
Bereiche sind: Rutschfläche – Zugang – Aufstieg – Umgebung
… das Prüfergebnis wird protokolliert – gegebenenfalls auch als Gesamtanlage - Mindestens vierteljährlich sollte eine Intensivkontrolle / Funktionskontrolle (oft als Rüttelkontrolle bezeichnet) durchgeführt werden.
Zusätzlich sind die Teile durch persönliches Anfassen, Rütteln, nach Haltbarkeit, Rissen, losen Teilen, Stufen usw. zu testen. - Der Abstand vom Boden zum Ende der Rutsche darf bei Kleinkinderrutschen maximal 20 Zentimeter, bei Rutschen mit einer Rutschfläche von 1,50 Metern oder länger maximal 35 Zentimeter betragen. Gegebenenfalls müssen Ausbuchtungen mit Fallschutzmaterial nachgefüllt werden.
Achtung: Wenn in Ihrer Dienstanweisung oder Arbeitsplatzbeschreibung zusätzliche Aufgaben aufgeführt sind, gelten auch diese Prüfpflichten!