Der wichtige Arbeitsschutz

Jeder von uns trägt Verantwortung für sich selbst, für Familienmitglieder und Freunde. Wir wollen alle, dass jeder gesund ist. Dieses Gefühl der Fürsorge ist aber auch eine wichtige Grundlage für einen gut funktionierenden Arbeitsschutz.

Arbeitgeber wissen, dass sie ihre Mitarbeiter vor den Gefahren am Arbeitsplatz schützen müssen. Und Arbeitnehmer wissen, wie wichtig die verschiedenen Arbeitsschutzregelungen für sie sind und halten sie ein. Hausmeister sind besonders vielen Gefahren ausgesetzt, die je nach Arbeitsplatz unendlich variieren können.

Da Hausmeister in den unterschiedlichsten Institutionen tätig sind, müssen die potentiellen Gefahren immer sehr individuell eingestuft und behandelt werden. Grundlegend ist aber das Reinigungspersonal immer in einer besonderen Situation. Böden können nach dem Wischen glatt sein, Putzmittel können der Haut und sogar den Augen schaden. Ausdünstungen im Trocknungsprozess können die Atemwege schädigen. Individueller wird es für Hausmeister beispielsweise an Krankenhäusern oder Schulen.

So weiß ein gut geschulter Hausmeister natürlich, dass er und sein Reinigungspersonal nur dann den Chemieraum säubern dürfen, wenn dafür eine genaue schriftliche Anweisung vorliegt. Der Chemielehrer kann mit gefährlichen Chemikalien gearbeitet haben, durch eine einzige unerwünschte Bewegung können hier schon giftige Dämpfe entstehen. Deshalb dürfen Tische, Ablagen und Fensterbänke eigentlich nur vom „Fachpersonal Chemie-Unterricht“ gereinigt werden. Der Chemielehrer muss dafür sorgen, dass alle gefährlichen Materialien sicher unter Verschluss sind.

Auch für Räume mit Maschinen liegen jeweils besondere Anweisungen vor.

Hausmeister arbeiten auch oft mit elektrischen Installationen, mit der Heizung und mit elektronischen Anlagen – sie sind quasi Alleskönner, die sich zwischen den unterschiedlichsten Räumen hin und her bewegen. Dabei dürfen sie einen Punkt nie aus den Augen verlieren: Sicherheit geht vor. Das gilt sowohl für sie selbst als auch für ihre Mitarbeiter.

 


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22. Dezember 2018


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