13. September 2018

Im Herbst steht der Check für den Schwimm-Meister auf dem Programm

Die Freiluft-Badesaison geht dem Jahresabschluss entgegen – Zeit für ein Resümee! Zunächst aber zur Einstimmung eine genaue Definition des Bademeister-Jobs, der in den Köpfen vieler Badebesucher und Steuerzahler zum Traumjob zählt und vielfach gleich hinter den Piloten und Fitness-Trainern eingeordnet wird

Ein reales Bild über das Bäderpersonal dürfte von allgemeinem Interesse sein, denn einerseits sind in manchen Amtsstuben sowie bei den Bürgern die Aufgaben des ‚Bademeisters’ nicht oder etwas verschoben bekannt und andererseits haben wir in vielen Tageszeitungen, Radio- und Fernsehberichten entnehmen dürfen, dass

  1. Bäderpersonal knapp ist und deshalb die Schließung von Bädern beziehungsweise eine Reduzierung der Bäder-Öffnungszeiten mancherorts erwogen wurde oder erfolgen musste.
  2. die Freibad-Badesaison durch den Sommer 2018 in vielen Freibädern Rekordbesucherzahlen erbrachte.
  3. die Zahlen der Bade- und Wasserunfälle vor allem an Flüssen und Seen leider ebenfalls neue Höchstmarken erreichten.
  4. die Hinweise:
    – der Schwimmunterricht in Schulen wurde reduziert,
    – die Zahl der Nichtschwimmer ist angestiegen,
    – der Umgang mit dem Bäderpersonal ist – vorsichtig ausgedrückt – zunehmend unhöflicher geworden,
    nicht nur Besorgnisse auslösen sondern auch ein Stück Gesellschaftsentwicklung widerspiegeln!


Der Beruf Schwimm-Meister

Die Arbeitsagentur definiert den Schwimm-Meister auf  https://berufenet.arbeitsagentur.de  und berufenet/Steckbrief folgendermaßen:

Schwimmmeister/Schwimmmeisterin

Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Meisterausbildung. Die nachfolgenden Informationen stellen einen möglicherweise überholten Sachstand dar. Sie werden nicht mehr aktualisiert. Schwimmmeister/innen sind in Bädern in der Regel in unterschiedlichen Funktionen tätig, wie beispielsweise in der Personal- und Schichtführung oder in der Badebetriebsleitung. Sie überwachen den ordnungsgemäßen Badebetriebsablauf, organisieren Spiel-, Spaß- beziehungsweise Sportangebote und führen die Schwimmbeckenwasseraufbereitung verantwortlich durch. Schwimmmeister/innen kontrollieren die Heizungs- und Lüftungsanlagen und überwachen die Bad- sowie Sanitäranlagenhygiene.
Nachfolgeberuf
Die zuletzt gültige Rechtsvorschrift für die Meisterprüfung vom 3. Dezember 1975 trat am 7. Juli 1998 außer Kraft. Abgelöst wurde die Fortbildung durch den entsprechenden Meistertitel Meister/in für Bäderbetriebe.“

 

Badende Kinder 374 x 226 Pixel RechteckAlso auf ein Neues: Berufsbild Meister/in für Bäderbetriebe

Wir schlagen nach bei: berufenet.arbeitsagentur.de und finden zum Beruf ‚Meister/in – Bäderbetriebe’ Folgendes:

Die Tätigkeit im Überblick:
Meister/innen für Bäderbetriebe leiten in Schwimmbädern den Badebetrieb und überwachen die technischen Anlagen. Neben ihren verwaltenden Aufgaben führen sie Mitarbeiter/innen und leiten Auszubildende an.

Die Weiterbildung im Überblick:
Meister/in für Bäderbetriebe ist eine berufliche Weiterbildung“

Meister/innen Aufgaben und Tätigkeiten:
Meister/innen für Bäderbetriebe organisieren und koordinieren Arbeitsabläufe in Schwimm- und Freizeitbädern, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie überwachen den Badebetrieb, erteilen gegebenenfalls auch Schwimmunterricht und kontrollieren die technischen Einrichtungen eines Schwimmbades, zum Beispiel Pumpen, Motoren und Lüftungsanlage. Um die Wasserqualität abschätzen zu können, prüfen sie unter anderem den Chlorgehalt. Bei Badeunfällen greifen sie unverzüglich ein und leisten gegebenenfalls Erste Hilfe. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren Arbeitsleistung und Kostenentwicklung in ihrem Verantwortungsbereich.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis und der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

 

Nun zu Fachangestellte/r für Bäderbetriebe

(siehe hierzu: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/14055.pdf)

Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
Berufstyp:                   Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:         Duale Ausbildung im Bereich von Bäderbetrieben (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:   3 Jahre
Lernorte:                     Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)

Was macht man in diesem Beruf?

Fachangestellte für Bäderbetriebe sorgen für die Sicherheit in Schwimmbädern. In den verschiedensten Badeeinrichtungen beaufsichtigen und betreuen sie die Badegäste. Auch erteilen sie Schwimmunterricht. Sie überwachen die technischen Anlagen sowie die Wasserqualität und führen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durch. Darüber hinaus pflegen und warten sie zum Beispiel Sport­ und Spielgeräte und sorgen für Sauberkeit und Sicherheit in Umkleidekabinen und Duschen. Weiterhin pflegen sie die zur Badeanstalt gehörenden Freiflächen und Grünanlagen. Außerdem wirken sie bei Verwaltungsaufgaben und in der Öffentlichkeitsarbeit mit.

Schwimmbad 374 x 226 PixelWo beziehungsweise in welchen Beschäftigungsbetrieben arbeitet man?
Fachangestellte für Bäderbetriebe finden Beschäftigung:
• in öffentlichen und privaten Frei-­ und Hallenbädern
• in See­- und Strandbädern
• in Fitnesszentren und in medizinischen Badeeinrichtungen, z.B. von Rehabilitationskliniken

Arbeitsorte:
Fachangestellte für Bäderbetriebe arbeiten in erster Linie
• in Schwimmhallen
• in Außenanlagen und ‑becken
• in Umkleide­ und Duschräumen
• in Gebäuden und Räumen für technische Anlagen
Darüber hinaus arbeiten sie gegebenenfalls auch in Büroräumen.

Welcher Schulabschluss wird erwartet?

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Bäderbetriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

 

Nach dem Berufsüberblick machen wir nun einen Check:

In den Betrieben gibt es unterschiedlichste Arbeitsverhältnisse.
Beispiele:
A = Personaleinsatz nur in Bäderbetreiben

  1. Das Bäderpersonal wird ausschließlich in Badeanlagen (Sommer- und Wintersaison) beim gleichen Arbeitgeber eingesetzt, zum Beispiel im Sommer in Freibädern, im Winter in Hallenbädern.
  2. Das Bäderpersonal wird im Wege der Personal-Leihe beziehungsweise Personal-Hilfe bei unterschiedlichen Arbeitgebern eingesetzt, zum Beispiel im Sommer beim Träger des örtlichen Freibades, im Winter bei einem Träger eines Hallenbadbetreibers in der näheren Umgebung. Hauptmerkmal hier: Der Einsatz findet nur im Bäderbetrieb statt.
  3. Saisonbeschäftigung nur im Bäderbetrieb (zum Beispiel während der Freibadsaison)

B = Personaleinsatz in unterschiedlichen Funktionen
Um eine ‚ganzjährige Beschäftigung’ zu erreichen, wird das Bäderpersonal (beiderseitiges schriftliches Einvernehmen im Arbeitsvertrag erforderlich) während der Badesaison eingesetzt. Nach zeitlicher Abgeltung von Überstunden (auch Sonn- und Feiertagsarbeiten) und dem bestehenden Urlaubsanspruch sowie den Zeiten für Weiterbildung erfolgt eine Beschäftigung in einem anderen Aufgabenfeld.

Und nun können Sie die in der   >> verlinkten Checkliste <<   aufgeführten Punkte für eine Überprüfung nutzen.
Sie können die PDF-Seiten ausdrucken und für Ihren persönlichen Check zur abgelaufenen oder noch laufenden Badezeit verwenden.

Viel Spaß und Erfolg!


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