18. Juli 2018

Her mit dem Putzplan!

Sauber muss es sein – das gilt für ein Klassenzimmer genauso wie für das Foyer der Stadthalle und erst recht für den Boden des Hallenbades.

Wenn Sie für Reinigungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden Fremdfirmen einsetzen, dann schreiben Sie die Tätigkeit detailliert aus. Gute Vorbereitung erleichtert bekanntlich die Arbeit!

Dokumentieren Sie möglichst genau, wie die Reinigung der Böden erfolgen soll. Das hilft dem Reinigungspersonal und letztendlich auch Ihnen, weil die Arbeiten von Beginn an nach Ihren Vorstellungen erledigt werden. Dabei können die folgenden Tipps hilfreich sein:

 

1. Reinigungsbereiche in Gruppen einteilen:

  1. Klassenräume mit gleichen Zuschnitten, Bodenbelägen
  2. Flure und Treppen
  3. Sonderbereiche wie Nassbereiche, Büro, Lagerräume usw.

2. Reinigungsintervalle festlegen:

  1. Klassenzimmer zweimal wöchentlich, bei Sonderreinigung darf in einem anderen Klassenzimmer reduziert werden
  2. Flure, Aufenthaltsräume, Nassbereiche täglich
  3. Büro, Besprechungsräume zweimal wöchentlich
  4. Lager, Bühne, Keller nach Bedarf, mindestens einmal monatlich.

3. Reinigungsumfang benennen:

zum Beispiel Böden, Treppen, Handläufe, Armaturen, Tische etc. Alles bis zu einer Höhe von 1,50 Metern muss gereinigt werden.

 

4. Zeitfenster für die Reinigung festlegen:

zum Beispiel von 17 bis 19 Uhr

5. Sonderreinigungen finden separat statt:

zum Beispiel die Glas- und Fensterreinigung, Intensivreinigung mit Lampen, auf Ablagen.

6. Spezielle Anforderungen: 

Chemieraum, Küchen-, Sport- und andere Fachausstattungen sind gesondert zu reinigen. In Räumen mit gefährlichen Stoffen darf nur mit Sonderanweisung gereinigt werden.

7. Probereinigungs-Zeit mit Anpassungsklausel:

Wenn erstmals auf Fremdreinigung umgestellt wird, kann es hilfreich sein, einen Probereinigungszeitraum (zum Beispiel zwei Monate) zu vereinbaren mit der anschließenden Möglichkeit, Anpassungen an Preise und Leistungskatalog vorzunehmen. Dieser Zeitraum kann auch genutzt werden, um gegebenenfalls wieder auf Eigenreinigung umzusteigen.

8. Pflichten des Auftragnehmers:

  1. fachkundiges Personal, einschließlich Aufsicht und Kontrolle
  2. Personen, die eingesetzt werden, müssen namentlich gemeldet werden, einheitliche Dienstkleidung sowie sichtbar einen Ausweis mit Bild tragen
  3. Gesetzliche Vorgaben wie Unfall- und Gesundheitsschutz, Arbeits- und Vergütungsrechte, Datenschutz und Verschwiegenheit sind einzuhalten. Der Auftragnehmer haftet bei Verstößen.

9. Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel:

Diese sind entsprechend den Pflegebedürfnissen der jeweiligen Materialgegebenheiten von Böden, Möbel oder Skulpturen auszuwählen. Schäden, die durch unsachgemäße Reinigung entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

10. Schäden und Mängel sowie Reparaturbedarfe:

Probleme, die bei Reinigungsarbeiten festgestellt werden oder entstehen, sind innerhalb eines Tages schriftlich mitzuteilen.

11. Kontaktpersonen sind zu benennen:

  1. Seitens des Auftragnehmers mindestens zwei Personen: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse
  2. Seitens des Auftraggebers ebenso.

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