11. April 2018

Rauchmelder: Machen Sie den Check!

Die Lebensrettung wird heutzutage durch moderne Technik unterstützt. In jedem Gebäude gibt es Rauchmelder beziehungsweise Feuermelder. Doch sind Sie sicher, dass in den von Ihnen betreuten Einrichtungen wirklich alles in Schuss ist?

Rauch- und Feuermelder in öffentlichen Einrichtungen sollten regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit gecheckt werden! Davon hängen Menschenleben ab! Daher haben wir heute einige Tipps für Sie parat.

Und das sind folgende:

  1. Es besteht ein Plan für jede Etage. In diesem Plan sind die vorhandenen Rauchmelder und sonstigen Vorkehrungen (zum Beispiel bei Rauch automatische Öffnung von Dachfenstern im Treppenhaus usw.) farblich gut sichtbar eingetragen. Darauf erkennt der Hausmeister in wenigen Augenblicken, welche Vorkehrungen in Sachen Rauchmelder oder Feuerlöscher bestehen.
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie richtig informiert sind über die Funktions-Typen der Rauchmelder. Welcher Typ ist wo eingebaut?
    a)  Rauchmelder im Netzbetrieb – oder Einzelfunktion?
    b)  Raumsignal – Funksignal an Einsatzzentrale – Fernprüfung durch Funk- bzw. Leitungskontakte?
    c)  Vernetzte Rauchmelder innerhalb einem Gebäude mit automatischer Öffnung von Rauchabzugsmöglichkeiten (Fenster, Luken). Wenn zum Beispiel im Treppenhaus der Rauchalarm ausgelöst wird, wird das Signal zum Beispiel auch in alle Aufenthaltsräume und Klassenzimmer übertragen, und im Treppenhaus öffnet sich automatisch ein Dachfenster, damit der Rauch nach oben abziehen kann.
    d)  Batterie-Haltbarkeit:
    – nach Level I – Mindesthaltbarkeit der Batterie beträgt 1 Jahr: Bauen Sie am besten sofort
    oder spätestens im Monatszeitraum bessere Typen des Level II oder Level III ein
    – nach Level II – Mindesthaltbarkeit der Batterie beträgt 3 Jahre. Sichten Sie sofort oder
    spätestens im Monatszeitraum die Unterlagen:
    – Wann wurde Batterie gewechselt?
    – Terminvormerkung: Einen Monat vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit einen
    Batteriewechsel vornehmen – und dokumentieren!
    – nach Q-Label der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb):
    Mindesthaltbarkeit der Batterie 10 Jahre. Unterlagen sichten:
    – Wann wurde Batterie gewechselt?
    – Terminvormerkung drei Monate vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit: Batteriewechsel
    vornehmen oder gesamten Rauchmelder durch einen neuen geprüften ersetzen –
    und dieses Vorgehen dokumentieren!
  3. Nehmen Sie regelmäßig Prüfungen vor: Entsprechend den Herstellerangaben, mindestens eine halbjährliche Sichtprüfung. Viele Arbeitgeber verlangen diese Sicht-Prüfung wöchentlich beziehungsweise monatlich per Dienstanweisung
    a) Rauchmelder ist noch vorhanden und funktionsfähig
    b) Keine Behinderungen durch Staub, Dekomaterial etc. – etwaiger Rauch kann ungehindert in die Öffnungen des Rauchmelders einziehen.
    c) Gerät gegebenenfalls mit Pinsel oder Staubsauger vorsichtig reinigen.
  4. Nehmen Sie einen halbjährlichen manuellen Funktionstest vor. Alle Rauchmelder haben eine Taste (siehe Herstellerangaben) zur Auslösung eines Alarms. Wird diese Taste gedrückt, muss der Signal-/Alarmton deutlich gehört werden. Falls dies nicht der Fall ist, sollte auf jeden Fall zunächst die Batterie ausgetauscht werden. Reagiert danach das Gerät auf den manuellen Tastdruck immer noch nicht, ist ein Austausch des Rauchmelders zwingend. Protokollieren Sie diesen Test.
  5. Das Protokoll ist unerlässlich und sollte folgende Angaben beinhalten:
    a) Ort / Raum und Datum der Überprüfungb) Vollständiger Vor- und Nachname des Prüfers
    c) Sichtvermerk ‚keine Beanstandung’ oder Textvermerk: Folgende Beanstandungen ….. behoben   …. nicht behoben … Weitere Informationen am ……. an folgende Dienststelle schriftlich abgegeben: ….
    d) Unterschrift
  6. Machen Sie es zur Gewohnheit, dass Sie bei jedem Gebäude- / Raumeintritt einen bewussten Kontroll-Blick zu den Brand- und Rauchmeldeanlagen sowie auf die Fluchtwege-Kennzeichnungen und Notausgangbeschilderungen werfen.

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