16. März 2018

Spielplatz-Check: Eine wichtige Aufgabe!

Sobald sich die ersten Frühlingsboten melden und gerne auch in den Osterferien, drängt es die Kleinen wieder nach draußen, um nach Herzenslust spielen zu dürfen. Ist es soweit, darf es nicht an der Sicherheit mangeln. Eine regelmäßige Spielplatz-Kontrolle zählt deshalb oft zu den Aufgaben des Hausmeisters.

Wie oft diese ansteht, können Sie in Ihrer Arbeitsanweisung nachlesen. Für einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielplatzbetrieb und Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sind öffentliche Kinderspiel-, Sport- sowie weitere Freizeitplätze regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprüfen. Dabei ist zu bedenken, dass nicht von einer „normalen“ Benutzung des Spielgerätes ausgegangen werden darf, sondern dass Kinder so spielen, wie es ihnen gefällt. Wir müssen damit rechnen, dass sie beim Spielen die Grenzen des Machbaren und Möglichen austesten.

Nachfolgend finden Sie ein Muster für eine Arbeitsanweisung:

Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin wird angewiesen, die Spiel- und Freizeitplätze (in einem Übersichtsplan aufgezeigt) mindestens in zweiwöchigem Rhythmus auf die Funktionsfähigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.
Die Überprüfung ist im hierfür überlassenen Betriebsbuch zu protokollieren (mit Datum, Uhrzeit, Befund, Unterschrift).

(Anmerkung: Einige Städte haben wöchentliche und sogar tägliche Kontrollen vorgegeben!)

 

Der Befund ist wie folgt zu protokollieren:

Wenn keine Beschädigungen erkannt wurden und die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand ist, sollte hierzu „Keine Beschädigungen“ samt Datum und Unterschrift angemerkt werden.

Wenn Beschädigungen erkannt und behoben wurden, müssen Art und Ort der Beschädigung angegegeben und mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Zum Beispiel:
„Folgende Beschädigungen wurden am 20. Februar 2018 festgestellt und behoben: …………………………. “

Wenn Beschädigungen erkannt und nicht behoben werden konnten, muss auch dies vermerkt werden.
Dies könnte so lauten:
„Folgende Beschädigungen wurden am 20. Februar 2018 festgestellt: …
… die entsprechenden Anlagenteile wurden durch …………. gekennzeichnet.
Es wurden folgende Maßnahmen veranlasst, damit keine Gefährdungen und Folgeschäden zu erwarten sind: …………“

Spielplatz vorübergehend geschlossen SchildFalls bestimmte Spielgeräte oder der gesamte Spielplatz tatsächlich nicht benutzt werden kann, müssen die entsprechenden Anlagenteile mit einem stabilen Zaun abgesperrt und mit einem auffälligen Warnschild (am besten in gelb) und rot weißen Absperrbändern gekennzeichnet werden.

Auch hierzu ist eine Anmerkung im Protokoll mit einer Beschreibung der Kennzeichnung erforderlich, beispielsweise:
„Die Beschädigungen wurden am 16. März 2018 durch rot-weiße Absperrbänder und einem gut sichtbaren Warnschild gekennzeichnet und mit einem stabilen Gitterzaun gesichert, sodass etwaige Benutzer deutlich erkennen, dass dieses Einrichtungsteil für die Nutzung gesperrt ist.“
oder:
„Es wurden folgende Maßnahmen veranlasst, damit keine Gefährdungen und Folgeschäden zu erwarten sind: ….“
und:
„Die Schadenbehebung erfordert folgende zusätzliche Maßnahmen:

……………………………………………………………………………………. “

„Diese wurden veranlasst durch folgende Personen / Dienststellen:  ………………………………………………………
am  ………………………
Unterschriften  ……………………………………………………………………………………………………..“

Das erstellte Protokoll sollte dann umgehend von den genannten Vorgesetzten bzw. den entsprechenden Dienststellen gelesen und abgezeichnet werden.

>> Hier <<   kann man sich ein mögliches Muster für ein Protokoll einer Spielplatzkontrolle anschauen.

 


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