7. Februar 2018

Wann liegt der Ball beim Hausmeister?

In Sporthallen tummeln sich fast täglich unterschiedliche Nutzer: Schüler und Lehrer, Übungsleiter von Vereinen und weitere Veranstalter. Um den Überblick zu behalten, was das umfangreiche Inventar der Halle angeht, sollte der Hausmeister gut organisiert sein und die Nutzung der Sportgeräte regelmäßig überwachen.

Sportanlagen – Kennzeichnung und Inventarverzeichnis Sportgeräte:

Für jede Sporthalle und jedes Sportgelände gibt es verbindliche Nutzungspläne. Darin ist zum Beispiel geregelt, wann Schulsport, Vereinssport oder Feierlichkeiten über die Bühne gehen. Ebenso ist darin geregelt, ob Sportgeräte wie Bälle, Matten usw. insgesamt für alle einheitlich zur Verfügung stehen oder jede Nutzergruppe eigene Sportgeräte zugeteilt bekommen hat. Der Hausmeister muss diese Regelungen kennen. Wir zeigen hier exemplarisch einige mögliche Regelungen und die damit verbundenen Zuständigkeiten für den Hausmeister auf:

  • Jede Nutzergruppe hat eigene Sportgeräte

Immer sollte gelten: Sportgeräte sind nach Eigentum zu kennzeichnen. Das heißt, stehen für unterschiedliche Nutzergruppen unterschiedliche Bälle zur Verfügung, haben die jeweiligen Bälle eine Kennzeichnung (z.B. farbliche Markierung) und auch einen eigenen Lagerbereich. Der Übungsleiter trägt Sorge, dass seine Gruppe die richtigen Bälle benutzt.

Der Hausmeister ist nicht beauftragt, die Kennzeichnung vorzunehmen, die Sportgeräte zu warten und zu lagern. Jede Nutzergruppe ist für ‚ihre Sportgeräte’ selber verantwortlich.

  • Fest mit dem Gebäude verbundene Sportgeräte

wie Kletterwände, Basketballkörbe etc. werden üblicherweise vom Hausmeister gewartet und gepflegt. Manchmal sind auch Wartungsverträge vorhanden. Ist dies der Fall, ist es die Pflicht des Hausmeisters, die Einhaltung dieser Wartungsverträge und Dienstleistungen zu überwachen und gegebenenfalls die Protokolle zu unterzeichnen und aufzubewahren.

  • Gemeinschaftliche Sportgeräte

Stehen Sportgeräte allen Nutzern im Rahmen der Nutzungszeiten zur Verfügung, sind folgende Regelungen üblich:

  • Die beweglichen Sportgeräte sind mit Eigentumsvermerk gekennzeichnet.
  • Es besteht ein Inventarverzeichnis mit Hinweisen wo die einzelnen Sportgeräte gelagert werden.
  • Jeder Nutzer ist verpflichtet:
    – die Geräte eigenständig auf- und abzubauen
    – im Betriebsbuch Beschädigungen, Verluste oder sonstige Abweichungen zu melden
    – Schadenersatzpflichten bei Verlust oder Beschädigungen zu leisten.

Die ‚Hausregelungen’ müssen dem Hausmeister und seinen Stellvertretern bekannt sein.


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