8. Dezember 2017

Schulhausmeister der Mann für alle Fälle

Schulhof-Aufsicht, Winterdienst, Grünpflege, Botengänge – fallen all diese Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Hausmeisters? Im Rahmen unserer Serie „Vorschriften kennen“ erläutern wir, wofür der Hausmeister an Schulen da beziehungsweise auch nicht da ist.

 

Viele Aufgaben, die wir in diesem Beitrag ansprechen, sind womöglich in Ihrem Arbeitsvertrag genau geregelt. Werfen Sie einen Blick hinein, denn dies ist Ihre individuelle Aufgabenbeschreibung, an die Sie sich halten sollten. Sind dazu keine konkreten Aussagen gemacht, können Sie sich an den folgenden Punkten orientieren:

 

Die Aufgaben der Schule und des Hausmeisters sollten klar getrennt sein

Als Angestellter beim Schulträger (zum Beispiel der Stadt) ist der Hausmeister zuerst städtischer Bediensteter und das gesamte Arbeitsrecht ist entsprechend ‚städtisch’. Aber: Die Stadt hat sich im Rahmen der Schulgesetze verpflichtet, der Schulleitung das Personal (also den Hausmeister und das Sekretariat) an die Hand zu geben. Der Schulleitung wurde damit die Personalführung in Schulangelegenheiten und für Schulaufgaben übertragen.

 

Schulaufgaben /Weisungsaufgaben über Schulleitung

Alles, was an Gebäuden und technischen Ausstattungen vorhanden ist, ist Sache des Schulträgers und fällt damit in den Verantwortungsbereich des Hausmeisters. Nicht dazu zählen Lehr- und Lernmittel. Vereinfacht ausgedrückt: Was Schüler und Lehrer für den Unterricht und Unterrichtsvorbereitung in die Hand nehmen, fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Hausmeisters. Lediglich ein regelmäßiger (wöchentlicher) Botengang zur Medien- und Kreisbildstelle kann dem Hausmeister als Aufgabe übertragen werden.

Also das Schulgebäude, die dazugehörenden Außenanlagen, die Schulmöbel etc. müssen der Schule nach Bedarf und gegebenenfalls nach Anweisung betriebsbereit und funktionsfähig ohne Fehler zur Verfügung stehen.

Nicht als Schulangelegenheit gilt alles, was zur Betriebsfähigkeit benötigt wird. Beispielsweise die Heizung, der Einsatz des Reinigungspersonals, die Geräte und Putzmittel werden der Schule für eine betriebsfähige und störungsfreie Anlage zur Verfügung gestellt. Dafür sorgt in der Regel der Hausmeister.

 

Hier sind einige Punkte aufgelistet, an denen Sie sich orientieren können, wenn Sie dazu keine Informationen in Ihrer Aufgabenbeschreibung finden:

  • Der Winterdienst auf Lehrerparkplätzen ist keine vorrangige Hausmeister-Aufgabe.
  • Kopierarbeiten sind keine Hausmeister-Aufgabe. Da hier das Datenschutzgesetz gilt, gehört das Kopieren zu den Aufgaben des Lehrpersonals.
  • Die Postannahme ist keine Hausmeister-Aufgabe. Nur wenn für Postverteilung Regelungen getroffen sind und dem Hausmeister ausdrücklich die Annahme von Briefen und Paketen übertragen wurde, sind dies „geregelte Aufgaben“.
  • Die Pausen-Anlagenaufsicht ist keine Hausmeister-Aufgabe – sie ist ausschließlich dem pädagogisch qualifizierten Personal übertragen.
  • Die Bestuhlung der Aula ist Aufgabe des Hausmeisters, wenn es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Nicht als Schulveranstaltung gelten Events, wenn der Träger eine andere Schule, die VHS oder ein anderer Bildungsträger ist. Aufgaben im Rahmen der Veranstaltungen von Dritten nimmt der Hausmeister nur auf Anweisung seines Arbeitgebers, der Stadt, an.
  • Die Geräteverwaltung in der Sporthalle ist keine Hausmeister-Aufgabe, da es sich bei den Sportgeräten um Lehrmittel handelt. Nur für ‚am Gebäude fest verankerte Sportgeräte’ wie Ringe, Sprossenwand und Ähnliches ist der Hausmeister zuständig.
  • Der Schulhof außerhalb der Schulzeiten ist sozusagen keine Schulangelegenheit. Über die Nutzungsmöglichkeiten des Schulhofs entscheidet die Stadt. Das Einvernehmen mit der Schulleitung sollte hergestellt werden. Aufgaben wie Kontrollen, Aufräumen etc. werden ausschließlich von der Stadt an den Hausmeister erteilt. Beschwerden der Schulleitung über mangelnde Sauberkeit (Glasscherben, Spritzen, Essensrückstände und anderes) sollten an die Stadtverwaltung gehen. Umgekehrt werden Anmerkungen des Hausmeisters ebenfalls über diesen Weg geregelt.

 

Hausmeister in Sportanlagen

Grundsätzlich übernimmt der Hausmeister keine Aufsichtspflichten. Sind Übungsleiter nicht anwesend, liegt das Risiko ausschließlich beim Übungsleiter beziehungsweise dem Verein. Allerdings hat der Hausmeister, wenn er anwesend ist, eine Monierungspflicht, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird. Der Hausmeister nimmt in diesem Fall seine Meldepflicht bei der Stadtverwaltung wahr. Er fordert die Nutzer gegebenenfalls zum Verlassen der Halle auf und schließt das Gebäude ab. Sollte es erforderlich sein, kann er die Polizei rufen.

 

Hausmeister und Anliegerpflichten / Gehwegreinigung + Winterdienst

Zunächst ist der Hausmeister immer der legitimierte Vertreter des Gebäude- und Grundstückseigentümers. Also sind ihm diese Aufgaben übertragen, dann hat er diese zu erfüllen. Reicht die Arbeitszeit hierfür nicht aus, ist er meldepflichtig (schriftlich). Sind die Arbeiten an Dritte vergeben (Dritte können auch Bauhof, anderes Stadtpersonal sein), dann hat der Hausmeister hier Kontrollpflichten. Werden die Aufgaben nicht, nicht rechtzeitig oder nicht korrekt erfüllt, besteht Meldungspflicht an die Stadtverwaltung.

 

Grünanlagen in Ferienzeiten, Blumengießen, Tiere etc.

Hier gelten die Ausführungen von Ziffer 3 sinngemäß. Sind die Blumen oder Gartenanlagen, Schulgarten und damit Schulangelegenheit, obliegen die Organisations- und Erfüllungsaufgaben der Schulleitung. Dies gilt auch für etwaige Schul-Aquarien und Terrarien oder Tiergehege.

 

Aufsicht bei Veranstaltungen

Als Arbeitszeit werden bei Veranstaltungen mit Aufsichtspflicht die tatsächlichen Anwesenheitszeiten, maximal aber zehn Stunden pro Tag als Arbeitszeit anerkannt. Anwesenheitszeiten von 0 Uhr bis 4 Uhr werden auf das Arbeitszeitenkontingent des Vortages angerechnet. Bei Anwesenheitszeiten von mehr als fünf Stunden ist spätestens nach fünf Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen, der verantwortliche Ansprechpartner beim Veranstalter ist über die Pausenzeiten im Voraus zu informieren. Bei einer Anwesenheitszeit von weniger als zwei Stunden werden pauschal zwei Arbeitsstunden als Arbeitszeit anerkannt. Die Anwesenheitszeiten sind zu protokollieren (Anfangszeit, Beendigungszeit, etwaige Unterbrechungszeiten)

Überstunden sind vorrangig innerhalb des zulässigen Arbeitszeitenkorridors durch entsprechende Arbeitsbefreiungen auszugleichen. Eine Bezahlung von Überstunden bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Verwaltungsleiter beziehungsweise dessen Vertretung. Bei genehmigter Überstundenbezahlung werden die tariflichen Überstundenzuschläge gewährt.

 

Schlüsselverwaltung

Die zur Aufgabenerfüllung übergebenen Schlüssel sind in einem „Schlüsselverzeichnis“ mit Angabe über die jeweiligen Anzahl von Schlüsseln – gegebenenfalls mit Angabe, für welche Räume/Bereiche die jeweiligen Schlüssel den Zutritt eröffnen – aufzulisten. In einem weiteren Verzeichnis „Schlüsselverwaltung & Zutrittserlaubnisse“ sind alle Personen und Institutionen aufzulisten, die vom Arbeitgeber bzw. deren Beauftragte Schlüssel erhalten haben, die jeweilige Schlüssel-Nr. mit Zutrittserlaubnis für die jeweiligen Türenbereiche ist ebenfalls im Verzeichnis „Schlüsselverwaltung & Zutrittserlaubnisse“ aufzuführen.

Mitarbeiter sind ermächtigt, an Dritte Schlüssel auszuleihen, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einrichtungszweck bzw. der Gebäudeunterhaltung erforderlich ist.

Jede Schlüsselweitergabe und -rückgabe ist zu protokollieren mit folgenden Angaben:

  • Datum der Schlüssel Ausleihung und Rückgabe
  • Schlüssel-Nr. und Zutrittsermächtigung/Zutrittsbereich durch den ausgeliehen Schlüssel
  • Name, Anschrift des Empfängers
  • Grund der Schlüsselausleihung
  • Unterschrift des Empfängers und des Schlüsselverwalters

Für grob fahrlässige Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin. Bei ordnungsgemäßer Ausleihe von Schlüsseln entfällt diese Haftung für die ausgeliehenen Schlüssel.

 

 

Notfall-Vorschriften / Notfall-Ordner

Im Regieraum (Arbeitsraum der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters) wird ein Notfallregister aufbewahrt. Das Notfallregister ist in gut sichtbarem im Regieraum aufbewahrt und ist als „Notfall-Ordner“ beschriftet. Die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter ist verpflichtet, diesen Notfall-Ordner zu pflegen und bedarfsgerecht zu aktualisieren. Vorschriften und örtlicher Rettungsplan / die örtliche Rettungskette (Informationsweg nach Unfällen: z. B. Brandwache – Polizei – Feuerwehr – Notarzt – Bürgermeister – Stadtbaumeister usw.) ist im Notfall-Ordner leicht verständlich und auf der Umschlag-Außenseite und Umschlag-Innenseite des Ordner angebracht.

 

Wichtige Inhalte für Schulhausmeister im Notfall-Ordner:

Register 1 bis 5:
Sofortmaßnahmen / Handeln im Notfall / in Sekunden erfassen

Register 6 ff:
alles, was der Hausmeister und andere Gebäudeverantwortliche zum Gebäude und den Anlagen wissen müssen. Dazu zählen die

  • Rettungskette (Außen- und Innenseite vom Ordner-Umschlag)
  • Notfall-Tel-Nr. / Anschriften – Bedienungszugang Telefon, Handy, Sirene etc.
  • Bedienungs-Schlüssel Zentralverriegelungen, Aufzüge, Notausgänge, Zutritts- und Austrittswege, Sonderräume usw.
  • Vorkehrungen für Rettungskräfte (abgestimmt mit Feuerwehr)
  • Zugang zur Erste-Hilfe-Ausstattung und zum Sozialraum
  • Zugang zur Durchsage-Einrichtung
  • Erreichbarkeit der Sicherheitskräfte und Notfall-Hilfe
  • Zugang zu Absperrvorrichtungen: Strom, Gas, Wasser, Lüftung, Heizung, Fernheizung etc.
  • Aufbewahrungsort gefährlicher Stoffe wie Reinigungsmittel, Chemieraum, Betriebsstoffe etc.
  • Rettungswege-Pläne
  • Individuelle Betriebs- und Notfall-Vorschriften für Aufzüge, Hebebühnen (je nach Anlage und Einrichtungen, Ausstattungen)
  • Bestuhlungspläne
  • Betischungspläne
  • Hausordnung
  • Muster-Mietvertrag
  • Dienstplan
  • Stellvertreter- und Aushilfen, Arbeitsplanung, wer ist wann erreichbar
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Belegungspläne mit Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse der jeweiligen Ansprechpartner
  • Fachraum-Verzeichnisse
  • Reinigungs- und Winterdienstvorschriften mit Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse der jeweiligen Ansprechpartner
  • Parkplätze, Zufahrtswege, Außenanlagen, einschließlich Spezialvorschriften
  • Inventarverzeichnisse, getrennt nach Hausmeister-Ausstattung und Fachausstattung
  • Bestandspläne, Schaltpläne, Leitungspläne etc.
  • Wartungs-, Garantie- und Gewährleistungsregelungen, Vorschriften, Wartungspläne, Wartungsverträge, Pflichtenheft für Überprüfungsvorgaben
  • Bedienungsanleitungen
  • Kundendienst-Anschriften und aktuelle Protokolle
  • Schlüssel-Verzeichnis
  • Spezialvorschriften für individuelle Bereiche wie Betriebsaufsichten der Bäder, Sporthallen, Szenenflächen, Spielbühnen, Kulissen, Vorhänge, Beleuchtung, Akustik, Effekte-Inventar etc., Hebebühnen, Arbeitsbühnen, Wasseraufsicht, Chemikalienaufsicht sowie Nutzungsvorgaben für Schulen, Kindergärten, Vereine usw.

 


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