6. Oktober 2017

Die Schlüsselfrage

Wenn es um Sicherheit geht, gehören Hausmeister und Gebäudeverwalter zu denjenigen, die in dieser Hinsicht sehr viel Verantwortung tragen müssen. Im Normalfall sind es die Hausmeister, die für alle Türen und Schließmechanismen die passenden Schlüssel aufzubewahren haben. Dennoch gibt es Fälle, wo nicht alles hinreichend geklärt ist, wo passende Schlüssel fehlen oder die Zuordnung von Schlüsseln nicht so leicht möglich ist. Immer wieder stehen Hausmeister diesbezüglich vor unklaren Situationen.

Ein Hausmeister berichtet: „Jetzt bin ich schon sechs Wochen als Hausmeister tätig. Jede Woche komme ich mindestens an eine Anlage, einen Nebenraum, einen Verschlag, ein Vorhängeschloss oder Ähnliches und weiß nicht, wo der dazu passende Schlüssel ist, beziehungsweise wer hier eine Zugangsberechtigung hat. Manchmal komme ich mir ganz schön doof vor!“

Ein anderer Hausmeister erklärt: „Bei uns an der Uni haben vermutlich hundert Assistenten im Laufe der Jahrzehnte einen Schlüssel für Teilbereiche erhalten. Wo jetzt Assistenten und Schlüssel sind, kann vermutlich niemand auf die Schnelle nachweisen. Und immer wieder wird bei uns betont: Bei uns werden Forschungsaufträge mit absoluter Geheimhaltung und hohen wirtschaftlichen Werten umgesetzt. Ob das auf Dauer gut geht?“

Gibt es die perfekte Schließanlage?

Ja, für den von Ihnen definierten Aufgabenbereich, zum Beispiel

  • für unterschiedliche Orte:  Haupteingänge, Umkleide-Bereiche, Lager, Fenster zur Straße, Chemie-Schränke, Gerätebedienung, Fahrzeuge, Parkplatz, Garagen, Poller usw.
  • zeitlich begrenzt:  sonn- und feiertags, werktags von 16 bis 21.35 Uhr, mittwochs von 6.15 Uhr bis 8 Uhr usw.
  • personenbezogen:  Übungsleiter und Lehrkräfte, aktive Vereinsmitglieder vom Turnverein, Reinigungspersonal mit Zulassung

 

Was wollen Sie erreichen?

  • Personen-Zutritt kontrollieren
  • Personen, die mit Schlüsselberechtigung eingetreten sind, registrieren?

Schließanlagen ermöglichen (fast) jede Wunsch-Kombination für das Schlüsselmanagement.

 

Wenn ein Schlüssel (oder Schlüsselchip etc.) verloren geht

Der Schlüssel sollte nicht in unbefugte Hände geraten und wenn doch, dann muss dieser Schlüssel kurzfristig seine Zugangsberechtigung verlieren. Der Schlüssel sollte gesperrt werden. Dies ist immer kurzfristig möglich. Wenn zum Beispiel der Schlüssel mit der Nr. 123 als verloren gemeldet wird, dann braucht es nur ein paar wenige PC-Eingaben, und der Schlüssel mit der Nr. 123 ist ab sofort nicht mehr funktionsfähig und somit für unbefugte Personen wertlos.

 

Wenn eine weitere Person den Schlüssel erhalten soll

Genau so schnell wie ein Schlüssel für ‚wertlos’ gebucht wird, kann ein neuer, zusätzlicher Schlüssel (Chip/Karte etc.) in Betrieb gesetzt werden. Mit den entsprechenden Personendaten, so dass dieser Schlüsselzugang nur dieser Person zugeordnet wird. Die Schließanlage ist immer nur so komplett wie der jeweilige Auftrag dies vorsieht. Eine gute Schließanlage kann alles – aber nur das, was Sie wollen!

 

Beispiele mit individuell festgelegten Zutrittslösungen:

  • Sporthalle:  Mit einem Chip ausgestattet – zum Beispiel fest an der Sporttasche angebracht, hat der ‚zugelassene’ Sportler im Rahmen seiner Freischaltung Zutritt zur Halle. Der Chip hat die Daten: Name, Vorname, Sportabteilung, Zutritt ist jeweils dienstags und donnerstags von 19.45 Uhr bis 22.30 Uhr möglich. Bei Pflichtspielbetrieb werden vom Übungs-/Abteilungsleiter die zusätzlichen Zeiten freigeschaltet. Jeder Zutritt wird mit Datum und Uhrzeit protokolliert. Geht ein Chip verloren oder meldet sich ein Sportler ab, wird der Chip durch einen PC-Buchungsvorgang in wenigen Minuten ‚blind’ geschaltet und damit wertlos. Alle Notausgänge sind von innen (mit Panikverschluss) jederzeit zu öffnen. Steht ein Notausgang mehr als drei Minuten offen, leuchtet ein Alarmlicht.
  • Uni:  Die zentralen Zugänge sind zentral vom Sekretariat gesteuert. Vom Sekretariat kann für einzelne außerplanmäßige Zutritte (zum Beispiel an Sonn- und Feiertagen) eine spezielle Freischaltung für einzelne Personen erfolgen. Uni-MitarbeiterInnen haben für einzelne Zugangsbereiche (Labore, Arbeitsbereiche etc.) im Innern der Anlagen Zutrittserlaubnisse. Für alle anderen Bereiche gilt: Hörsäle, WC-Anlagen, Aufenthaltsräume etc. sind nicht verschlossen. Jeder Schlüssel-/Türkontakt wird protokolliert.
  • Grundschule:  Hausmeister, Schulleitung, Lehrpersonal, Sekretariatspersonal und Reinigungspersonal haben Schlüsselzutritt zu den Eingangstüren. Alle Klassenzimmer sind unverschlossen. Zum Rektorat haben nur der Rektor und Stellvertreter einen Schlüssel. Es wird protokolliert, welcher Schlüssel (Schlüssel-Nr.) zu welcher Uhrzeit und an welcher Türe Kontakt ausgelöst hat.

 

Kein Zutritt für unbefugte Personen

Bei Reinigungsarbeiten kann das Reinigungspersonal unangenehm erschreckt werden, wenn plötzlich fremde Personen im Gebäude auftauchen. In Umkleidekabinen usw. ist das nicht anders. Mit modernen Schließanlagen können die Eingangstüren immer geschlossen gehalten werden, und nur wenn sich autorisiertes Personal nähert, wird ein Öffnungsimpuls ausgelöst. Entfernt sich diese Person wieder, wird sofort die Türe wieder automatisch verschlossen. Damit kann Diebstählen, Überraschungsbesuchen, unbefugten Nächtigungen in den Anlagen usw. wirkungsvoll vorgebeugt werden.

 

Der zentrale Schlüssel-Schrank

Welche Schlüssel passen für welche Türen? Sind Zentral-Schlüssel auch wirklich überall passend? Gerade in Notfallsituationen ist Eile geboten und daher gehören Schlüssel an einen zentralen, aber vor allem für den Hausmeister erreichbaren Platz.

Der große Schlüsselbund, der dem Hausmeister fast die Hosen auszieht oder am Reinigungswagen der Schulhausreinigerin hängt, hat ausgedient. Zentrale Schließanlagen mit erhöhten Sicherheitsbestimmungen für Schlüssel-Nacharbeiten und Herstellung von Ersatzschlüsseln, durch computergesteuerte und -überwachte Chip- beziehungsweise Kartenanlagen haben den Schlüsselbund (fast) überall ersetzt. Damit ist auch verbindlich registriert, wer Schlüssel hat und wofür diese Schlüssel zugelassen sind. Eine Weitergabe von diesen Schlüsseln darf es grundsätzlich nicht geben.

Aber oft sieht die Realität noch anders aus: In manchen Kommunen gibt es seit Jahren keine verbindlichen Schlüssel-Dateien und niemand weiß, wer alles Schlüssel und wofür hat. Öfters werden Schlüssel für neue Türen, Tore, Schränke etc. einfach (vorläufig) abgehängt mit der Überzeugung ‚ich’ finde mich zurecht. Ein leichtsinniges und verantwortungsloses Vorgehen!

 

Schlüsselverwaltung im NOS

Wenn Eile geboten ist, sind die Hinweise für Schlüssel zu den einzelnen Bereichen im NOS (Notfall-Ordner/Normalfall-Ordner-System) unter Kapitel 2 einsehbar. Nicht nur die zentrale Schließanlage, auch alle Nebenbereiche wie Garagen, Lagerräume, Gartentore usw. können so schnell geöffnet werden. Im Feuerwehr-Schlüssel-Tresor ist der Schlüssel zu den Haupteingängen, und der Kommandant sowie sein Stellvertreter sind informiert, wie die Schlüsselverwaltung verbindlich und im Notfall schnell zugänglich geregelt ist. Schneller Schlüsselzugriff kann Leben retten!

 


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