Notfall-Ordner für Gebäude- und Betriebssicherheit in Immoblien.

29. September 2017 – Anzeige

Im Notfall richtig handeln

In jeder öffentlichen Einrichtung – egal, ob Schule, Sportstätte, Bürgerhaus, Jugendraum oder Seniorenheim – sind besondere Schutz- und Organisationspflichten zu beachten. Standard-Personal, Aushilfen, Rettungskräfte müssen sich im Notfall ohne Zeitverzögerungen und absolut verbindlich zurechtfinden.

Beim Betreiben öffentlicher Gebäude und Anlagen verhält es sich wie im Straßenverkehr: Als Auto-, Moped- oder Omnibusfahrer müssen wir verbindliche Regeln einhalten. Solche Pflichten gibt es auch für Hausmeister und Veranstalter. Kommt es zu Zeitverzögerungen oder werden die Regeln gar nicht befolgt, können auf die Verantwortlichen äußerst unangenehme Folgen zukommen.

Zum Beispiel, wenn die Rettung von Menschenleben wegen nicht eingehaltener Vorschriften behindert wurde. Oder wenn Sachschäden aus diesem Grund höher ausfallen. Dann können Verantwortliche zum Schadenersatz herangezogen werden.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einheitliche Grundlagen geschaffen, an die man sich beim Betreiben öffentlicher Gebäude und Anlagen halten muss.

 

Die 5 Notfall-Verpflichtungen sind

  • das Notfalltelefon, das nicht nur als Notruf-Zentrale, sondern auch zur Info an Eltern oder Dienstweg-Infos genutzt werden kann
  • Schlüssel – nicht nur der FW-Schlüssel sondern auch Nebenbereiche wie Rolltore, Aufzüge, Nebengebäude müssen vorliegen
  • Vorkehrungen für Rettungskräfte
  • Sozial- und Erste-Hilfe-Einrichtung, Ersthelfer
  • Alarmierung und Durchsagen

 

Gib der Hektik keine Chance

Im Notfall darf es weder zu Verzögerungen noch Fehlhandlungen durch Hektik kommen. Deshalb ist es wichtig, das Personal entsprechend zu schulen. Ausführliche Unterlagen und Wissen sind unverzichtbare Informationen für das Personal.
Entsprechend dem bundeseinheitlichen Notfall-Ordner-System (NOS) werden nach verlässlichen, einheitlichen Grundlagen

  1. die Gebäude- und Anlagenunterlagen abgelegt
  2. die Mitarbeiter – auch Aushilfskräfte – eingewiesen und geschult
  3. die Hilfskräfte wie Feuerwehr, Polizei, DRK, medizinisches Personal kurz um, alle Fachkräfte und Einsatzkräfte, die bei kleinen oder größeren Notfalleinsätzen gerufen werden, einheitlich informiert und anhand von Übungen eingewiesen. Damit sie sich innerhalb der Kommune, in der Region sowie in den Gebäuden und Anlagen schnell zurechtfinden, gibt es einheitliche Ablage- und Findsysteme.
  4. das Gebäude- und Anlagenpersonal bei der täglichen Arbeit unterstützt.

 

Das Notfall-Ordner-System (NOS) gliedert sich in vier Bereiche:

Register Nr. 1 bis 5  =
Notfall-Situationen – Gib der Hektik keine Chance – In Sekunden aufnehmen – Sofort entscheiden und handeln

Register Nr. 6 bis 10  =
Pflicht-Wissen für Hausmeister und Anlagenpersonal – Was das Anlagenpersonal unbedingt wissen muss

Register Nr. 10 bis 20  =
Wissen und Informationen zu diesem Gebäude oder zu diesen Anlagen – Nebenanlagen und besonderen Einrichtungen von Abfallmanagement bis Zentral- Verwaltung

Register Nr. 21 ff.  =
das Langzeitgedächtnis – Eigentum sichern – Inventarverzeichnis – Bedienungsanleitungen – Garantien und Gewährleistungen usw.

 

Anfragen zu Schulungen können Sie per Mail an uns richten:

Verlag und Medienhaus Harald Schlecht
Auf dem Schildrain 8
78532 Tuttlingen
Telefon: +49 7461 759 08
Telefax: +49 7461 759 18
info@vums.de

 


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