Der Jahreszeiten-Check für Bäume und Co.
Hurra, der bunte Herbst ist da – und mit ihm auch zeitweise stürmisches Wetter! Für den Hausmeister bringt die neue Jahreszeit einige Routine-Arbeiten mit sich, die im Normalfall halbjährlich anstehen. Dazu gehört die Kontrolle von Hecken, Zäunen und Bäumen. Wie gehen Sie am besten vor?
Soweit es in Ihrer Kommune keine individuellen Vorgaben gibt, empfehlen wir Ihnen die folgende Herangehensweise:
Sämtliche Außenanlagen sind halbjährlich intensiv – zum Beispiel mit Rüttelkontrolle – zu überprüfen.
Dabei hilft Ihnen der folgende Check:
- Sind Schilder nicht überwachsen, gut sichtbar, lesbar etc.? Seit einiger Zeit obliegen Kontrollen und Erscheinungsbild für Hinweisschilder auf Spielplätzen, Schulhöfen etc. nicht mehr der Straßenaufsicht sondern dem jeweiligen Betreiber dieser Einrichtungen. Deshalb sollten Sie, wenn Sie zum Beispiel die Kontrolle auf Spielplätzen oder in Kindergärten übernehmen, auch die jeweiligen Straßenschilder kontrollieren, gegebenenfalls freischneiden oder erneuern.
- Sind Wege zugewachsen, sind Rückschnitte notwendig?
- Ist zwischen Büschen / Baumbepflanzungen und Gebäudemauern mindestens ein Abstand von zwei Metern eingehalten oder ist ein Rückschnitt notwendig?
- Sind Müllbehältnisse mindestens drei Meter von Gebäuden entfernt? (Diese Vorgabe ist aus Brandschutzvorschriften so vorgegeben.)
- Sind Zäune unbeschädigt, stehen Drähte oder Nägel hervor, an denen man sich verletzen könnte?
- Sind dürre, brüchige Äste erkennbar, sind die Stämme standfest und unbeschädigt?
Als Zeitpunkt für diese intensive Prüfung werden Frühjahr und Herbst empfohlen.
Im Frühjahr eignen sich die Monate vor der Belaubung, also die Zeit von etwa Mitte März bis Mitte April. Die zweite Überprüfung im Jahr sollte dann erst nach der Entlaubung geschehen. Dafür wird der Monat November empfohlen.
Außerdem sind solche Überprüfungen nach Unwettern wie starken Stürmen oder Überschwemmungen sinnvoll, weil Bäume dadurch ihren Halt verlieren können.
Wenn in den Medien (Tageszeitungen, Radio) von regionalen Unwetterschäden berichtet wird, sind Baum-, Spielplatz-, Unterstellplatz-Kontrollen zwingend durchzuführen und zu protokollieren.
Legen Sie dem Protokoll gegebenenfalls Foto-Belege über Schäden bei und halten Sie es wie folgt fest:
Protokollpflicht: Datum – Ergebnis – Unterschrift
Sichtkontrollen sind monatlich vorzunehmen. Dabei gelten die oben aufgeführten Hinweise. Zusätzlich ist auf Unsauberkeiten, Vandalismus-Schäden usw. zu achten.