25. August 2017

Bloß kein Ärger mit den Fundsachen!

Das kommt in den besten Schulen vor: Ein neunjähriger Junge hat seinen Anorak im Klassenzimmer liegen gelassen. Er beteuert hoch und heilig, dass in der Anoraktasche sein Schlüsselbund mit dem Öffner fürs Einfahrtstor und Garagentor seines Elternhauses war.

Das Reinigungspersonal hat den Anorak gefunden und zu den Fundsachen vor dem Hausmeisterzimmer gelegt. Inzwischen hat der Junge seinen Anorak wieder, doch der Schlüsselbund fehlt. Ob er zum Zeitpunkt des Fundes noch im Anorak war, ist ungewiss. Die Familie des Jungen pocht nun auf Kostenersatz für die neue Schließanlage, die sie installieren musste. Wer trägt nun die Schuld?

Eine geregelte Vorschrift in dieser Kommune über den Umgang mit Fundgegenständen gibt es nicht. Weder Reinigungspersonal noch Hausmeister wurden im Vorfeld informiert, wie sie mit Fundsachen umgehen sollen. Also haben sie in bester Absicht gehandelt.

Doch wer haftet nun? Der Rechtsanwalt des Klägers sieht eindeutige Verletzungen beim Gebäudeeigentümer beziehungsweise -betreiber, weil keine ordnungsgemäße Einweisung des Personals im Umgang mit Fundsachen erfolgte und keine ordnungsgemäße Verwahrung der Fundsache erfolgte. In der Hausordnung ist auch kein Hinweis über Fundgegenstände und deren Veraltung beziehungsweise Haftung festgeschrieben. Vermutlich wird dieser Fall vor Gericht enden.

Solche Fälle können vermieden werden. Da es in öffentlichen Gebäuden immer wieder vorkommen kann, dass Bürger Gegenstände wie Geldbeutel, Kleidungsstücke oder Schmuck verlieren, sollte der Umgang mit Fundsachen von der Kommune geregelt sein. Idealerweise wird er in der Hausordnung des öffentlichen Gebäudes ausführlich dokumentiert und das Personal entsprechend geschult.

Wenn klar geregelt ist, wie das Personal mit Fundsachen umgehen soll und wer für deren vorübergehende Aufbewahrung zuständig ist, bis die Fundsachen dem Besitzer übergeben werden können, kommt es nicht zu solchen Unstimmigkeiten. Idealerweise werden Fundsachen, bis sie dem Besitzer zurückgegeben werden können, an einem sicheren Ort aufbewahrt, der nicht für Jedermann zugänglich ist.


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