7. Juli 2017

Nicht vergessen: Pflichtkontrollen in Gebäuden und auf dem Gelände

Kontrollen sind das A und O für den Hausmeister. Sie gewährleisten, dass alles Notwendige – inklusive Sicherheitseinrichtungen – in den wichtigen Momenten funktioniert, damit weder Personen noch Einrichtungen zu Schaden kommen.

Soweit hausintern keine anderen Vorgaben gelten, ist eine vierteljährliche gezielte und aufmerksame Intensiv-Überprüfung vorgegeben, also jeweils in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober. Die laufenden Sichtkontrollen sind mindestens ein Mal im Monat gezielt vorzunehmen und zu protokollieren.

Die Permanent-Kontrolle zählt zu den stetigen Aufgaben von Hausmeistern. Kein Gang durchs Gebäude und durch alle dazugehörenden Anlagen ohne einen gezielten Blick auf die wichtigsten Einrichtungen wie Notbeleuchtung, Fluchtwege-Beschilderungen, (hoffentlich unverstellte) Notausgänge und Treppen etc. Auf was müssen Hausmeister bei der Intensiv-Überprüfung besonders achten:

  • Sind in der gesamten Anlage alle Notbeleuchtungen funktionstüchtig?
  • Ausmachen, welche Systeme im Gebäude und auf dem Gelände vorliegen:
    1. Batteriesysteme?
    2. Notstrom-Versorgung?
    3. Sonstiges System?
  • Ist die Notbeleuchtung gut sichtbar?
  • Sind Schilder und Hinweise gut lesbar?
  • Gibt es ein funktionierendes Notstromaggregat?
  • Ist der Batteriebestand In Ordnung?
  • Liegen die Unterlagen über die Anordnungen von Notbeleuchtungen, Beschilderungen etc. immer an einem festen Platz?
    Und wenn ja, wo befinden sich diese?

    1. Bei der Baurechtsbehörde
    2. Bei der Fachaufsicht beim Bauamt
    3. Bei den Baugenehmigungsunterlagen
    4. Bei den Unterlagen für die Betriebserlaubnisse
    5. Bei den Hausmeisterunterlagen: Notfall-Ordner

Irgend jemand muss wissen, wo diese Unterlagen sind. Wenn der Hausmeister gefragt wird, sollte er oder sie gezielt, präzise und sofort antworten können. Diese Kontrollen sind protokollpflichtig, das heißt, sie müssen Datum, Uhrzeit, das Kontrollergebnis sowie den Namen und die Unterschrift des Kontrolleurs enthalten.


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