26. April 2017

Gewährleistungen und Garantien eintragen und sicher aufbewahren

Soweit hausintern keine anderen Vorgaben gelten, müssen bei Neubeschaffungen und Kundendienstleistungen sowie beispielsweise bei Reparaturen hieraus entstehende Gewährleistungs- und Garantien-Fristen beachtet werden und die Nachweise auch sicher verwahrt werden.

Empfohlen wird eine Terminvormerkung im Kalender oder im Dienstplan, damit spätestens vier Wochen vor Ablauf der Fristen eine Überprüfung der Funktionen erfolgen kann. Diese Überprüfungen sind dann umgehend vorzunehmen.

Protokollpflicht

Beanstandungen müssen unverzüglich auf dem Dienstweg berichtet werden. Enthalten sollte der Bericht das Datum der Prüfung, das Ergebnis und die Unterschrift des Prüfers. Die Prüfung und die Mängel sollten in einer kurzen Zusammenfassung aufgelistet werden.
Wichtig ist, dass bei einer Reparatur-Forderung eine Kopie der Gewährleistungs- bzw. Garantie-Urkunde beigelegt wird, denn diese Urkunden sind rechtliche Nachweise und daher sicher in einem Extra-Ordner aufzubewahren.

So haben alle Beteiligten – im eigenen Haus und beim Reparaturerbringer – sofort die richtigen Fundstellen und Nachweise für Modelle, Serienbauteile etc. zur Hand.

 


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