18. April 2016

Der „Energiepass“ für den Heizkessel

Was für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler, Klimageräte und Fernseher schon seit Jahren gilt, ist seit dem 26. September 2015 auch für einen großen Teil neu installierter Heizkessel und Warmwasserbereiter Pflicht: Sie müssen mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden.

Das Heizungslabel, oft auch EU-Energielabel genannt, ist ein von der Europäischen Kommission eingeführtes Etikett, das die Energieeffizienz von verschiedenen „energieverbrauchsrelevanten“ Geräten angibt. Damit möchte die EU größere Transparenz über die Umweltbelastung durch die jeweiligen Geräte schaffen und dem Verbraucher die Entscheidung für ein energieeffizientes Gerät erleichtern.

Das Label muss gut sichtbar an allen Geräten angebracht werden und auch bereits bei der Bewerbung der Produkte durch den Händler angegeben werden. Altgeräte aus Lagerbeständen, zum Beispiel von Großhändlern, dürfen momentan noch ohne das Label verkauft werden.

Kennzeichnungspflicht neuer Heizkessel

Folgende Wärmeerzeuger müssen mit dem Heizlabel gekennzeichnet werden:

  • Heizkessel mit einer Wärmenennleistung bis einschließlich 70 Kilowatt
  • Warmwasserspeicher bis 500 Liter Kombithermen bis 70 Kilowatt und 500 Liter
    (Heizung und Warmwasser in einem Gerät)
  • Hybridgeräte (zum Beispiel aus Brennwertkessel und Wärmepumpe)
  • Solarthermieanlagen
  • Blockheizkraftwerke (BHKW-Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von
    Strom und Wärme) bis 50 Kilowatt Leistung
  • Wärmepumpen

 

Das Ampelprinzip

Das Label für Heizungen und Warmwasserbereiter ähnelt auf den ersten Blick den bekannten Energielabeln auf Leuchtmitteln oder Kühlschränken.

An oberster Stelle des Etiketts stehen Modell- und Herstellername, darunter befindet sich auf der linken Seite eine in Ampelfarben gestaltete Treppe zur Darstellung der Energieeffizienz des Gerätes: Grün steht dabei für sehr sparsam, rot für sehr verschwenderisch.

Zusätzlich zu dieser Farbskala gibt die alphabetisch eingeordnete Effizienzklasse von A++ bis G Aufschluss über den Energieverbrauch der entsprechenden Heizung oder/und des Wassererwärmers. A++ ist dabei die beste Effizienzklasse und bedeutet, dass der Heizkessel besonders energieeffizient und schadstoffarm arbeitet. Außerdem erhalten Verbraucher durch die am unteren Label-Rand aufgeführten Symbole Informationen über die Heizleistung, den Wirkungsgrad und den Schallleistungspegel, also die Geräuschbelastung, der Heizung.

Zur Orientierung: Die Kategorien G bis A werden praktisch für die Kennzeichnung konventioneller Heizkessel ohne eine Kombination mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Energiequellen angewendet. Für eine Kennzeichnung ab A+ muss der Heizkessel Wärmeenergie auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energiequellen produzieren.

 

Spezielles Etikett für Verbundanlagen

Da viele Heizungsanlagen nicht nur aus einem Heizkessel bestehen, sondern aus mehreren Elementen, wird die Energieeffizienz dieser so genannten „Verbundanlagen“ in einem kombinierten Etikett beziehungsweise „Paketlabel“ abgebildet. Die einfachste Verbundanlage besteht aus einer Kombitherme, bei denen Raumwärme und Warmwasser in einem Gerät erzeugt wird. Alternativ wird einem Heizkessel ein separater Warmwasserspeicher beigestellt.

Auch die Nutzung erneuerbarer Energien durch Solarthermie-Anlagen oder wasserführende Kaminöfen in Kombination mit Heizkesseln und Warmwasserspeichern fällt darunter. In diesem Fall muss für jede Kombination ein eigenes Label erstellt werden, das den verwendeten Komponenten Rechnung trägt. Das Label gibt in diesem Falle auch Auskunft darüber, welche Komponenten in die Heizanlage integriert sind.

Auch Altgeräte im Visier

Seit Januar 2016 können auch Heizkessel gekennzeichnet werden, die vor mehr als 15 Jahren installiert wurden. Denn alte Heizungen arbeiten in der Regel besonders ineffizient und erzeugen somit viel Kohlenstoffdioxid. Ab 2017 wird die Nachetikettierung von alten Heizkesseln durch den Schornsteinfeger dann endgültig Pflicht. Für die Verbraucher fallen übrigens keine Kosten an:
Bezahlt wird das Labeling durch die Bundesregierung. Diese will Besitzer alter Heizkessel durch das Energielabel zum Heizungstausch motivieren.


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