30. März 2016

Parkscheinautomat vor dem Gebäude defekt?

Für den privaten Autofahrer bedeutet das lediglich, dass er nun eine Parkscheibe stellen und von Außen gut sichtbar ins Fahrzeug legen muss. Doch wie verhält sich der Hausmeister am besten, wenn sich die betroffenen Parkplätze vor einem Gebäudekomplex befinden, der zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört?

Wer in einem solchen Fall zum Hörer greift und das Ordnungsamt informiert, hilft der Kommune, einen defekten Automaten schnell reparieren zu können. Verpflichtet dazu ist der Hausmeister jedoch nicht, es zu melden, weil die Wartung oder Überprüfung der Parkscheinautomaten nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

Doch auch ein Hausmeister ist nicht rund um die Uhr im Dienst. Als Privatmann gilt für ihn, was für alle Autofahrer gilt.

 

Wir haben deshalb die wichtigsten Punkte des §13 aus der Straßenverkehrsordnung „Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit“ für Sie noch einmal zusammengefasst:

(1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.

(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

  • für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und
  • soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

 

Parkscheinautomat 2 265 PixelSind in einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone oder einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt, gelten deren Anordnungen. Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Halt- und Parkverbote unberührt.

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit müssen nicht betätigt werden, soweit die Entrichtung der Parkgebühren und die Überwachung der Parkzeit auch durch elektronische Einrichtungen oder Vorrichtungen, insbesondere Taschenparkuhren oder Mobiltelefone, sichergestellt werden kann. Satz 1 gilt nicht, soweit eine dort genannte elektronische Einrichtung oder Vorrichtung nicht funktionsfähig ist.

(4) Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden

  • beim Ein- oder Aussteigen sowie
  • zum Be- oder Entladen.

 

Und was ist zu tun, wenn…

… der Parkscheinautomat meine Münzen nicht annimmt bzw. ich keine Münzen parat habe?

Sollten sie nicht über genügend Münzkleingeld verfügen, um an einem Parkscheinautomaten einen Parkschein zu lösen, dann dürfen sie dort auch nicht parken. Sie sind verpflichtet, mehr als nur eine Münze zur Hand zu haben, falls diese nicht angenommen wird. Sie müssen diese Münze gegebenenfalls gegen eine andere tauschen.

 

… der Parkscheinautomat defekt ist?

Im Falle eines Defektes des Parkscheinautomaten, müssen Sie sich an die Vorgaben der StVO § 13 Abs. 1 halten: „Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer

2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.“

  • Die Höchstparkdauer ist zu beachten. Diese steht normalerweise direkt am Parkscheinautomaten.
  • Sie müssen eine Parkscheibe ins Auto legen. Diese wird auf die nächste halbe Stunde eingestellt. Die Zeit bis zu dieser vollen halben Stunde wird, auch auf die Höchstparkdauer, nicht angerechnet.
  • Parken ohne Parkscheibe an einem defekten Parkscheinautomaten ist eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet. Außerhalb der Tarifzeit des Parkscheinautomaten (zum Beispiel nachts oder sonntags) brauchen Sie keine Parkscheibe auslegen.
  • Stellen Sie sicher, dass sich keine weiteren Parkscheinautomaten in Ihrer direkten Nähe befinden. Sie sind ansonsten verpflichtet, einen gültigen Parkschein an einem dieser benachbarten Parkscheinautomaten zu lösen.
  • Können Sie dem Aushang keine Höchstparkdauer entnehmen, oder ist die Anzeige für die Höchstparkdauer ausgeschaltet, dann gibt es keine Höchstparkdauer.

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