16. März 2016

Zum Schutz der Vögel – Heckenroden im Sommerhalbjahr verboten!

Die Sonne scheint, die Vögel zwitschern – aber die Hecke sieht nicht mehr so schön aus, wie sich der Gärtner das vorstellt.
Vielleicht stört sie sogar und soll Platz für einen Rasen oder einen neuen Parkplatz machen. Viel zu schnell fällt so manche Entscheidung.

Doch wer in einer solchen Situation kurzerhand die Hecke rodet oder Büsche entfernt, macht sich strafbar. Denn das wunderschöne Vogelgezwitscher und damit der Lebensraum Hecke soll in den Frühjahrs- und Sommermonaten erhalten bleiben.

Im Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt es:

„Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.“

Es werden prinzipiell auch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Der Schutz der brütenden Vögel muss gewährleistet bleiben.

Allerdings dürfen Hecken und Büsche auch im Sommer vorsichtig in Form gebracht werden.

Beim Entfernen einer Hecke greift übrigens nicht nur der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. In Hecken, Büschen und Schilfbeständen nisten viele Arten von Vögeln, auch seltene. Im schlimmsten Fall kann beim Roden einer Hecke oder bei der Zerstörung von Büschen auch das Artenschutzgesetz verletzt werden. Darüber hinaus gilt auch noch das Grenz- und Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Baden-Württemberg muss bei einer Heckenhöhe von 1.80 Metern ein Abstand von 50 Zentimetern eingehalten werden.

Die Bußgelder sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Im Allgemeinen kann es von 1000 bis zu 50.000 Euro betragen, je nachdem wie umfangreich die Schäden sind und wie sehr der Artenschutz verletzt wurde.

Der Bußgeldkatalog 2016 klärt über weitere Punkte auf, siehe  >> hier<< .


Weitere Themen


 

Globalisierung und Klimawandel lassen grüßen

Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), ein möglicher Überträger von tropischen Krankheitserregern wie dem Zika-, Dengue- und Chikungunya-Virus, hat sich bereits in den 1980ern in Ländern am Mittelmeer etabliert und...

mehr lesen

 

Tierische Diskussionen?

Ob Hund, Katze oder Maus – die Diskussion dreht sich immer wieder um dieselben Fragen: Dürfen Tiere in einer Mietswohnung gehalten werden? Oder kann der Vermieter sie generell verbieten?...

mehr lesen

Krötenpaar mitten auf der Straße. Im Hintergrund kommt ein Auto angefahren.  

Achtung! Kröten auf Wanderschaft!

Während des Frühjahrs machen sich Amphibien wie Kröten und Frösche auf den Weg von ihren Winterquartieren zu ihren Laichgewässern. Dieses Verhalten ist genetisch bedingt und für ihr Überleben von...

mehr lesen

 

Buchsbaumzünsler – eine unterschätzte Gefahr

Der Frühling hält bald Einzug. Es ist Zeit, sich wieder um das Grün in Gärten und Parkanlagen zu kümmern. Eine Aufgabe ist es, Pflanzen, Sträucher und Bäume vor Schädlingsbefall...

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 1 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren