Alte Kaminöfen müssen bis Ende Dezember 2014 raus!
Kaminöfen, Kachelöfen und Herde erhöhen in der kalten Jahreszeit den Wohnkomfort enorm. Doch künftig müssen strengere Auflagen erfüllt werden.
„Die mit Holz befeuerten Wärmespender dürfen einen Staubgrenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von 4 Gramm pro Kubikmeter nicht überschreiten“, sagt Dipl.-Ing. Petra Hegen. „Ist das doch der Fall, müssen vor 1975 errichtete Anlagen Anfang 2015 ausgemustert sein“, so die Freie Architektin und Energieberaterin von Zukunft Altbau.
Ältere Kaminöfen überschreiten – trotz Nachrüstung – sehr oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für alle vor dem Jahr 1975 errichteten Anlagen mit zu hohen Werten endet nun am 31. Dezember 2014 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist: Sie müssen still gelegt oder ersetzt werden. Darauf weist das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg hin.
Bei manchen Ofentypen sei noch eine Nachrüstung mit Staubfiltern möglich, aus Effizienzgründen sollten aber auch sie ausgetauscht werden, rät Petra Hegen, denn die Heizleistung steigere dies letztlich nicht. Festgelegt sind die neuen Anforderungen in der im Jahr 2010 novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, kurz 1. BlmSchV. Bislang galt für die Einhaltung der strengeren Grenzwerte eine Übergangsfrist, die ab 2015 schrittweise eingeschränkt wird.
Für Anlagen, die bis 1985 errichtet wurden, gilt das Stichdatum Ende 2017, für vor 1995 errichtete Ende 2020. Der Nachweis wird über die Herstellerbescheinigung oder per Messung erbracht. Für modernere Anlagen gelten doppelt so strenge Grenzwerte, ab 1. Januar 2015 werden die Werte für Neuanlagen noch einmal auf fast die Hälfte abgesenkt.
Eine neutrale Auskunft gibt es auch beim kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter der Tel.nr. 08000 / 12 33 33 oder unter www.zukunftaltbau.de.
Unter Umständen auch Nachrüsten möglich – ein Fachmann gibt Auskunft
Die Ausmusterungspflicht betrifft Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen. Bei Heizeinsätzen von Kachelöfen, Heizkaminen oder sonstigen ummauerten Feuerstätten kann unter Umständen die Anlage mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet werden.
„Sinnvoller ist aber immer der Austausch, da moderne Feuerstätten höhere Wirkungsgrade haben und dadurch weniger Holz benötigen“, rät Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. Sei zudem der CO-Gehalt zu hoch, helfe auch eine Filternachrüstung nicht.
Wer trotzdem nachrüsten kann und will, sollte sich an einen Fachmann mit Know-how aus dem Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk wenden. Partikelfilter kosten für den Endverbraucher inklusive Einbau zwischen 800 und 1.500 Euro. Nicht um die Neuregelung kümmern müssen sich übrigens Besitzer von offenen Kaminen. Auch Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden, fallen nicht unter die Verordnung.
Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von älteren Wohnhäusern gibt es auch auf www.facebook.com/ZukunftAltbau.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg umgesetzt.
Ansprechpartnerin von Zukunft Altbau:
Dipl.-Ing. Petra Hegen,
Freie Architektin und Energieberaterin
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