Wenn es heiß hergeht…
Es ist romantisch, faszinierend und spektakulär: das Feuer. Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen wird es deshalb in vielen Varianten eingesetzt. Ob als Feuerschale, Fackel oder Lagerfeuer – die Sicherheit der Gäste sollte auf jeden Fall nicht gefährdet werden.
Feuerstellen erfüllen neben dem dekorativen Zweck in aller Regel auch den der Licht- und Wärmeabgabe. Hitze und Rauch bergen aber auch Gefahren, die veranstaltungsbezogen in Einklang mit der Sicherheit für Besucher, Mitwirkende und Sachwerte gebracht werden müssen.Die Rechtslage in Deutschland lässt die Nutzung von Feuer auf Veranstaltungen unter bestimmten Sicherheitsmaßnahmen zu. Brandschutz und Baurecht sind in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden zu beachten, die Vorgaben variieren von Bundesland zu Bundesland.
Die Eigenverantwortung bleibt jedoch immer unberührt. Wenn Sie unsicher sind, stimmen Sie die Nutzung von Feuerstellen auf Veranstaltungen unter Hinzuziehung von externen Sicherheitsfachpersonen mit der zuständigen Sicherheitsbehörde ab.
WICHTIG!! – Sollte das Feuer trotz Sicherheitsmaßnahmen einmal außer Kontrolle geraten, rufen Sie sofort die Feuerwehr!
Feuerstellen behördlich genehmigen lassen
Der Paragraph 35 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) legt fest: „In Versammlungsräumen, auf Bühnen- und Szenenflächen und in Sportstadien ist das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Das Verwendungsverbot gilt nicht, soweit das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie pyrotechnischen Gegenständen in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat.“
Je nach Bundesland, Region und Kommune muss eine (offene) Feuerstelle rechtzeitig vor der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angezeigt und/oder genehmigt werden. Falls nicht von Amtswegen automatisch organisiert, sollte die örtliche Feuerwehrdienststelle rechtzeitig über die Feuerstelle (Dauer, Ort, Größe) informiert werden.
Die grundlegenden Gefahren eines Feuers:
- Verbrennung von Menschen und Sachgütern
- Vergiftung von Menschen und Tieren
Gefahr durch unkontrollierte Ausbreitung besteht durch:
- Wärmeleitung
- Wärmestrahlung, das bedeutet Brandgefahr von Gegenständen, Objekten, Brandlasten in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Feuerherdes
- Flugfeuer / Funkenflug: Brandgefahr von Kleidung, Haaren und anderen Brandlasten
Besondere Gefahrenmomente sind gegeben, wenn
- zu geringe Abstände herrschen und Besucher an die Feuerung gedrängt werden
- (Klein)Kinder, die die Gefahr von Rauch und Feuer nicht wahrnehmen
- geringe Abstände zu Dekorationsmaterial, baulichen Anlagen, Ständen bestehen
- eine beeinträchtigte Wahrnehmungsfähigkeit der Besucher aufgrund von Alkoholeinfluss, hohe Lautstärken oder Dunkelheit vorhanden ist
- das Feuer von den Besuchern unsachgemäß durch Mülleinwurf wie Flaschen oder Dosen beeinflusst wird. Auch beim selbstständigen Nachlegen durch Gäste kommt es oftmals zu Unfällen.
Arten von Feuerstellen
Folgende ortsveränderlichen Feuerungen/Feuerstellen werden auf Veranstaltungen verwendet:
1. Feuerschale:
- Eine schalenförmige Feuerstelle mit meist geschlossenem Boden, die in größerem Ausmaß meist in niedriger Bodenform verwendet wird. In kleineren Abmessungen auch höher angebracht, in Tischhöhe oder/und auf Ständern/Säulen.
- Vorteile: geschlossene Schale, geringere Gefahr durch unkontrollierte Glutabsonderung
- Nachteile: gegebenenfalls schlechter Abbrand, da die Unterseite meist geschlossen ist, und durch geringe Sauerstoffzufuhr eine erhöhte Rauchgaskonzentration entstehen kann. Bei höheren Ausführungen kann eine mangelnde Standsicherheit gegeben sein.
2. Feuerkörbe:
- Aus Metall/Stahldraht oder -streifen hergestellt, in Korb-Form, die das Holz entsprechend aufnehmen kann.
- Nachteile: Unkontrollierte Glutabsonderung durch Korbaussparungen, bei höheren Ausführungen mangelnde Standsicherheit
- Werden für Veranstaltungen nicht empfohlen, da die Glutabsonderung vor allem bei Wind nur schwer kontrollierbar ist.
3. Feuertonnen:
- Meist aus gebrauchten Öl- und Rohstofftonnen eigenproduzierte Feuerungen, häufig mit Löchern (oft in Musterform) im Tonnenblech.
- Vorteile: durch geschlossene Hülle geringere Gefahr durch unkontrollierte Glutabsonderung
- Nachteile: gegebenenfalls schlechter Abbrand, da die Unterseite meist geschlossen ist und durch geringe Sauerstoffzufuhr eine erhöhte Rauchgaskonzentration entstehen kann. Bei höheren Ausführungen kann eine mangelnde Standsicherheit gegeben sein. Teils enorme Brandgutmengen möglich, die ein rasches Löschen erschweren. Vor allem (Klein-)Kinder nehmen die Gefahr der Hitze oftmals nicht richtig wahr aufgrund schlechter Sicht auf das Feuer.
4. Feuersäulen für feste Brennstoffe (Holz):
- Optisch ähnlich wie die Feuertonnen, jedoch oft höher mit einem geringeren Brennbehälterdurchmesser.
- Vorteile: guter Abbrand mit wenig Rauch, jedoch meist offene Brennstelle ohne Windschutz, häufig schönes Design der Säulen durch Formen und Figuren, teils gut geschützt vor Glut- und Ascheflug durch Wind
- Nachteile: Bei höheren Ausführungen besteht oft eine mangelnde Standsicherheit, vor allem (Klein-)Kinder nehmen die Gefahr der Hitze nicht richtig wahr, bei gasbetriebenen Säulen: erweiterte Gefahr des Druckbehälters, Explosionsgefahr sowie von ausströmendem Gas
5. Schwedenfeuer/ Schwedenfackel:
- aus einem senkrecht stehendem, in der Mitte eingeschnittenem brennendem Baumstamm.
- Vorteile: teils geschützt vor Glut- und Ascheflug durch Wind
- Nachteile: unkontrollierter Abbrand und Abwurf von großen Glutteilen, meist mangelnde Standsicherheit
6. Sonnwendfeuer:
- meist direkt auf dem Boden errichtete Feuerstelle, mit teils enormen Holzmengen, hoch errichteter Scheiterhaufen.
- Nachteile: enorme Hitzeabstrahlung durch hohes Feuer, schlechte Löschmöglichkeit von hohem Feuer und dadurch meist unkontrollierter Abbrand
- besonders wichtig sind ausreichende Sicherheitsabstände
7. Fackeln und Kerzen:
- Meist direkt in den Boden gesteckte Fackeln oder auf den Boden oder auf Tischen gestellte Kerzen.
- Vorteile: teils eher kleine und gut kontrollierbare Feuer, je nach Schutz und Gefäß um die Feuerquelle teils gut geschützt, bei zu starkem Wind meist selbstlöschende Wirkung
- Nachteile: bei Verwendung vieler Fackeln oder/ und Kerzen, eingeschränkte Kontrollierbarkeit, Gefahr von Verbrennungen vor allem bei (Klein-)Kindern, oft unterschätzte Gefahrenquelle vor allem in Verbindung mit nahegelegenen Brandquellen
8. „Terrassenheizstrahler“: Pyramidenheizstrahler mit Flüssiggas:
- Immer häufiger werden auf Veranstaltungen flüssiggasbetriebene Pyramidenheizstrahler verwendet. Diese bieten eine Alternative zu Feuerstellen mit festen Brennstoffen.
- Vorteile: kein Funkenflug, wenig bis keine Rauchentstehung, Feuer kann bei Gefahr mit wenigen Handgriffen zügig abgestellt werden, Gerät kann nach Abstellen und Abkühlen einfach bei Seite geräumt werden, optisch moderne und natürliche Feuerquelle, höhergelegene Flamme weit sichtbar und durch Hitzestrahlung vorteilhaft
- Nachteile: Gefahr durch Flüssiggas und Druckbehälter, je nach Bauart Gefahr durch Glassplitter von Glaszylindern, gegebenenfalls Gefahr durch mangelnde Standsicherheit, nach oben oft unterschätzte Hitzestrahlung und dadurch Gefahr der Entzündung von brennbaren Materialien und Baustoffen.
Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung von Feuerstellen
Je nach Auswahl der Feuerungsart, Veranstaltungsart und -größe, können folgende Sicherheitsmaßnahmen zu einem reibungslosen Veranstaltungsablauf beitragen.
Sicherheitsabstände und Mindestanforderungen:
- Die VVB(Verordnung über die Verhütung von Bränden) Bayern vom Dezember 2012 regelt im Paragraph 4: „Feuer im Freien Feuerstätten im Freien müssen
1. von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen mindestens fünf Meter,
2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 25 Meter,
3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 5 Meter,
entfernt sein.
Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 dürfen Grillgeräte, Heizpilze, Lufterhitzer und vergleichbare Feuerstätten in den von den Herstellern angegebenen Abständen zu brennbaren Stoffen betrieben werden.“ - Einige Länder fordern 150 Meter Abstand zu Straßen, Naturschutzgebiete, Wäldern und Heiden.
- Es ist darauf zu achten, dass der Rauch und die Hitze frei aufsteigenkönnen und nicht durch Aufbauten oder technische, veranstaltungsbezogene Barrieren vom freien Aufsteigen in ausreichendem Radius, gehindert wird.
- Halten Sie zu Rauchmeldern und Belüftungsanlagenausreichend Abstand, hinsichtlich Raucheinzug in ein Gebäude, welches eine enorme Gefahr für Menschen und Tiere in dem Gebäude bedeuten oder auch einen Fehlalarm auslösen kann.
- Die Feuerstelle sowie die umliegenden Gebäude / baulichen Anlagenmüssen für die Feuerwehrfahrzeuge jederzeit passierbar (fester Boden, Mindestbreite 3,5 Meter und mehr, Erhöhte Breitenanforderungen in Kurven, Kreuzungen und Einmündungen) und frei sein. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der zuständigen Behörde und der Feuerwehr zulässig.
- Es müssen ausreichende Flucht- und Rettungswegefür die Besucher vorhanden sein, die mindestens gegenüberliegend oder in alle Richtungen in ausreichender Breite vorhanden sind.
- Umgebung:Halten Sie in Absprache mit der zuständigen Behörde, oder mit einer Sicherheitsfachperson ausreichend Abstand zu gefährlichen baulichen Anlagen, Bäumen, Stromleitungenetc. Dazu gehören risikoreiche Anlagen wie Wertstoffhöfe, Mülltonnen, Lagerplätze, bauliche Anlagen mit Explosionsgefahr wie Tankstellen und Biogasanlagen oder Betriebe/ Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen.
- Eine besondere Gefahr in der Umgebung können auch trockene Wiesen, angrenzende Büsche und Wälder, oder Dekorationen wie Stroh oder Tannenbäume sein. Dekorationen/ Ausschmückungensollen einen ausreichenden Abstand haben, und müssen nach Geltungsbereich der VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) des jeweiligen Landes mindestens schwerentflammbar sein.