10. Oktober 2014

Im Eigenbau erstellte Spielplätze benötigen ein gesondertes Gutachten

Ein Forstbeamter wurde nach einem für einen Jugendlichen tödlich endenden Spielplatzunfall in Lindau erneut freigesprochen. Vier Jahre nach dem Unfall hat das Landgericht Kempten nun das Urteil gegen den Forstamtsmitarbeiter bestätigt, obwohl das Spielgerät ein Eigenbau war.

Der Mann hatte das Klettergerüst auf dem Waldspielplatz – nach Anleitung – gebaut. Bei der Errichtung habe er keine Fehler gemacht, teilte das Gericht mit.

Eine achte Klasse aus Biberach an der Riß befand sich im September 2010 mehrere Tage am Bodensee. Als sich die Schüler einer achten Klasse auf dem Waldspielplatz zu einem Klassenfoto aufstellten, kletterte ein 14-Jähriger zusammen mit Freunden in das große Spinnennetz, das an drei Baumstämmen befestigt war. Einer der Bäume brach jedoch unter dem Gewicht zusammen und stürzte dabei auf den Jungen.

Ein Rettungshubschrauber brachte den damals schwerst verletzten Jugendlichen umgehend in ein Krankenhaus, wo er aber einen Tag später verstarb.

Spielplatz-Geraet 374-x-226-Pixel RechteckVerurteilt zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung wurde jedoch der Gutachter, ein 45 Jahre alter Ingenieur, weil er die Besonderheit des Klettergerüstes hätte erkennen müssen.

Für das im Eigenbau erstellte Klettergerät hätte es – im Unterschied zu Standard-Spielgeräten – ein spezielles Einzelgutachten geben müssen, um es damit dann auch gesondert bewerten zu können.
Die Höhe der Geldstrafe belief sich auf 5400 Euro (90 Tagessätze zu je 60 Euro). Dieses Urteil wurde bereits im Februar 2013 ausgesprochen.

Für das Erstellen von Spielplatz-Gutachten können interessierte Gemeinden und Städte spezielle Seminar-Anbieter kontaktieren. Hausmeister-Infos verfügt über solche Adressen und kann – auf Anfrage – gerne so einen Kontakt herstellen.

Anfragen senden Sie gerne an

 


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