5. Juli 2014

Von wegen Langeweile!

Langeweile? Das kennen Sie als Hausmeister bestimmt nicht!
Die Liste Ihrer täglichen Aufgaben ist lang, und obendrauf kommen meist noch spontane Einsätze wie Repaturarbeiten, die nicht aufgeschoben werden können.

In den meisten Kommunen umfassen die Dienstanweisungen verschiedene Tätigkeiten.

Tägliche Erledigungsaufgaben:

Innerhalb der Bereitschaftszeiten / Bereitschaftsdienste stehen folgende Punkte an:

  • Öffnungs- und Schließdienste
    • Überwachung eines ordentlichen, gefahrlosen Gebäudezustandes / Kontrollfunktionen / Kontrollgänge
    • Heizungs-, Klima- und Lüftungsüberwachungen und -regulierungen
    • Beaufsichtigung der Reinigungsarbeiten
    • Postfachkontrolle
    • Kontrolle von Anrufbeantworter, E-Mail-Adresse und an derer Medien innerhalb der Einrichtung
  • Verbrauchs- und Bedarfsmittel überwachen und nachfüllen
  • Aufsichtsfunktionen

 

Innerhalb der Arbeitszeiten / Arbeitserfüllungen:

  • Programmierarbeiten für Schließanlagen und Zutrittsregelungen, Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung und Vergleichbarem
  • Boten- und Erledigungsgänge zur Erfüllung der Gebäudefunktionen
  • Nachbearbeitungen von Reinigungsdefiziten, soweit diese dem Reinigungsdienst nicht direkt übertragen werden
  • Müll-Management entsprechend den gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen
  • Protokollier- und Informationspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
  • Aufgaben zur Gefahrenabwehr
  • Pflege des Notfall-Ordners und der Erste-Hilfe-Vorkehrungen sowie sonstigen Pflicht-Aushänge wie Unfallvorschriften, Jugendschutzgesetze, Rettungsplan, Bestuhlungs- und Betischungsplan, Hausordnung, Anlagen- und Betriebspläne, Wartungspläne etc.
  • Checkliste der Spielplätze: Für einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb und Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht sind öffentliche Kinderspiel-, Sport- sowie Freizeitplätze regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprü­fen. Dabei gilt es zu bedenken, dass nicht von einer normalen Benutzung des Spielgerätes ausgegangen werden darf, son­dern dass Kinder so spielen, wie es ihnen gefällt und dass sie beim Spielen die Grenzen des Machbaren und Möglichen austesten.

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