16. Juni 2014

(K)ein Fall für die Versicherung?

Das kennt jeder: Eine Sekunde nicht aufgepasst, und schon ist der Schaden groß. Doch bei welchen Schäden springt die Versicherung ein?
Haftpflichtschaden: Eigenschaden oder Fremdschaden?

Ein Beispiel aus dem Kommunalalltag: Beim Zeltaufbau für den Musikverein fällt eine Holzlatte auf das Auto eines Vereinsmitgliedes. Der Lackschaden beträgt 2500 Euro. Die Versicherung tritt nicht in Kraft, da das Fahrzeug einem Vereinsmitglied gehört. Somit handelt es sich nicht um ein Haftpflichtschaden (Drittschaden) sondern um eine Selbstschädigung (Eigenschaden).

 

Wenn die Brille kaputt geht

Wenn während der Arbeitszeit eine Brille kaputt geht, ist für einen etwaigen Versicherungsersatz Folgendes bedeutend:

1. Wurde die Brille vor dem Schadensereignis bestimmungsgemäß auf der Nase getragen, bezahlt die Versicherung den Ersatz.

2. War die Brille zum Beispiel auf einem Stuhl oder Regal abgelegt, gibt es keinen Ersatz von der Versicherung.

Merke: Der Versicherungsersatz gilt nur, wenn der geschädigte Gegenstand so verwendet wurde, wie es der jeweiligen Zweckbestimmung entspricht.

 

Handverletzungen

stehen auf der Liste der Arbeitsunfälle ganz oben: Mehr als jeder dritte Arbeitsunfall hat Handverletzungen zur Folge. Meistens gehen diese Unfälle auf Konto des Zeitdrucks, aber auch auf vermeintliche Routine und damit nachlassendes Gefahrenbewusstsein zurück.

Arbeitswerkzeug-Handschuhe FM2 Fotolia klHäufige Schadenursachen sind, dass die verletzte Person:

  • keine Schutzhandschuhe trug
  • keine Aufsetzkeile unterlegte, bevor sie schwerere Lasten absetzte
  • scharfkantige Tragflächen unterschätzte
  • sich bei einem Sturz oder beim Stolpern abstützte

 


Das schützt Sie

Durch die passende Schutzausrüstung können Unfälle vermieden werden. Je nach Tätigkeit sollten Sie daher für die richtigen Utensilien sorgen.

Dazu gehören:

  • Sicherheitsschuhe
  • Kleidung mit geeignetem Erkennungswert (Namensschild)
  • Warnweste, Warnkleidung
  • Handschuhe für unterschiedliche Arbeiten, auch Einmalhandschuhe
  • Überziehjacke mit Kopfbedeckung für den Winterdienst
  • Schutzbrille
  • Schutzhelm, Schutzkopfbedeckung, Mundschutz-Masken
  • Taschenlampe, Ersatzbatterien
  • Notfall-Set, Pflaster, Schere, Digitalkamera, Meterstab
  • reflektierendes Absperrband
  • Handwasch-Emulsion für Normalfälle und auch zur Desinfektion

Weitere Themen


 

Globalisierung und Klimawandel lassen grüßen

Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), ein möglicher Überträger von tropischen Krankheitserregern wie dem Zika-, Dengue- und Chikungunya-Virus, hat sich bereits in den 1980ern in Ländern am Mittelmeer etabliert und...

mehr lesen

In einem Schuppen aufbewahrte Giftstoffe  

Nicht zugelassenes Unkrautvernichtungsmittel führt zur Kündigung

Immer wieder erreichen uns Fragen, die die Unterweisung des Hausmeisters betreffen. Wer haftet, wenn er nicht zugelassene Substanzen zum Beispiel bei der Unkrautvernichtung einsetzt und dadurch Schäden entstehen? Darum...

mehr lesen

Reinigungskraft saugt den Boden  

Alles sauber dokumentiert?

Der nächste Frühjahrsputz steht schon an. Ein Grund also, alles Nötige dafür vorzubereiten. So stellt sich die Frage, welche Reinigungsmittel in kommunalen Einrichtungen zum Einsatz kommen sollten und wie...

mehr lesen

 

Schluss mit dem Qualm!?

Des einen Freud’ ist des anderen Leid – das gilt wohl für ganz viele Dinge im Leben. Beim Genussmittel Zigarette streiten sich die Geister vor allem über den Nebeneffekt,...

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 1 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren