Wussten Sie schon…
Sinnvolle Tipps für Hausmeister – damit Sie bestens informiert sind! ... dass Hausmeister mit zwei Berufsfeldern eine höhere Eingruppierung erreichen können? Als Zweitberuf kann zum Beispiel auch der Kraftfahrer anerkannt werden.
… dass Ihnen als Hausmeister regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen im Falle von Klagen helfen könnten? Dazu ein Fall aus der Praxis: Ein Kind hatte sich an einem Kletterturm mit Rutsche verfangen und stranguliert. Der Bauhofleiter wurde schließlich vom Gericht freigesprochen. Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er fahrlässig gehandelt hatte. Er hatte regelmäßig das vom TÜV zugelassene Spielgerät (Herstellerzulassung) regelmäßig kontrolliert und auch an Qualifizierungen und Einweisungen für seine Aufgaben teilgenommen.
… dass 44 Prozent der Unfälle auf Spielplätzen Stürze sind? Jetzt im Winter drohen wieder Rutsch- und Glatteisunfälle, wenn Spielgeräte vereist sind. Ein Schild mit Gefahrenhinweis reicht nicht aus, denn Klein-Kindern darf unterstellt werden, dass sie solche Hinweisschilder nicht wahrnehmen. Deshalb sollten sie gerade im Winter auf potenzielle Sturzgefahren achten und ordnungsgemäße Materialien einsetzen. Sollte ein Spielgerät unsicher sein, muss es im Winter gesperrt beziehungsweise seine Nutzung blockiert werden.
… dass Spielplätze auch im Winter wöchentlich durch Sichtkontrolle und alle ein bis drei Monate durch Intensivkontrolle überprüft werden müssen? Die Überprüfung sollte protokolliert und schadhafte Stellen fotografiert werden.
… dass die meisten Spielplatzunfälle auf „kindlichen Übermut“ zurückzuführen sind? Damit dafür nicht gehaftet werden muss, müssen geschulte Mitarbeiter regelmäßige Kontrollen durchführen und alles sorgfältig protokollieren. Wichtige Präventionsmaßnahmen können die Gemeinde als Spielplatzbetreiber vor Schuldzuweisungen schützen.
… dass die Zahl der Freizeitunfälle bei Frauen im Alter von 55 bis 64 Jahren mit 74 Unfällen je 1000 Frauen am höchsten liegt? Bei Männern verunglücken die 15- bis 24-Jährigen am häufigsten (111 Unfälle). Erfasst wurden Unfälle, die mindestens eine ärztliche Behandlung oder 14 Tage körperliche Beeinträchtigung zur Folge hatten. Durchschnittlich verunglücken von 1000 Personen jährlich 69 Männer und 61 Frauen in ihrer Freizeit (Quelle: Statistisches Bundesamt ).
… dass auf Treppen (auch kurzfristig!) keine Gegenstände abgestellt werden dürfen? Diese Regel sollten Sie auch dann befolgen, wenn sich außer Ihnen niemand im Gebäude befindet. Bei Sturzunfällen auf Treppen ist es oft so, dass Hausmeister die Falle aufgestellt haben.
… dass Treppenbeleuchtungen blendfrei und ohne Schattenwurf in Gehrichtung eingerichtet sein müssen? Falsche Treppenbeleuchtungen (mit Schattenwurf) können als grob fahrlässig bezeichnet werden, weil dieser Zustand eine Regelmäßigkeit darstellt und von der Fachfrau oder dem Fachmann sofort erkannt werden müsste.
… dass an Notausgängen bei Eis und Schnee auch ein Winterdienst erforderlich ist? Bei geringen Beeinträchtigungen durch Eis und Schnee reicht es, wenn regelmäßig eine Austrittslänge von zirka fünf Metern geräumt und gestreut wird. Werden aber zum Ende einer Veranstaltung die Notausgänge zum schnelleren Verlassen der Veranstaltungsräume geöffnet, ist ein ordnungsgemäßer Winterdienst bis zum nächsten öffentlichen Gehweg unerlässlich.