Nutzungsanteile definieren
Gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, Räumen, Geräten und anderem zeitlich erfassen Wenn eine Sache (z.B. eine Sporthalle, ein KFZ, ein Kopiergerät usw.) gemeinsam von mehreren genutzt wird, dann kann der Anteil exakt ermittelt werden in ..... (Stunden, Anzahl der Nutzungseinheiten etc.).
Öfters fehlen aber exakte Aufschriebe und es sind ‚Annäherungen’ zu benennen. Insbesondere dann, wenn ein zurückliegender Zeitraum bezeichnet werden soll. Dann werden meistens sogenannte undefinierte Rechtsbegriffe verwendet. D.h. es wird umschrieben, welche Anteile in etwa gemeint werden.
Auch wenn solche Angaben öfters relativ unüberlegt und‚ aus der Hüfte’ abgegeben werden, so ist deren Bedeutung nicht zu unterschätzen. Gerade weil es an konkreten Angaben fehlt, wird in der Folge über derartige Begriffdefinitionen öfters gestritten. Wenn unterschiedliche Auslegungen zu den Begriffen in der Diskussion stehen. Es ist ratsam, wenn diese Begriffe Anwendung finden, dass dann auch etwas über deren Bedeutung gesagt wird.
Wenn Sie die Begriffe exakt anwenden wollen, können Sie auch Zusatzangaben anbringen.
Hilfsgrößen für Angaben zur Erfassung
Undefinierte Rechtsbegriffe – folgende Dinge liefern Anhaltspunkte: